Grenzgänger in der Schweiz

Bewilligungen für Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgänger

Bewilligungen für Grenzgänger

Um als Ausländer in der Schweiz arbeiten zu können, ist eine Bewilligung erforderlich. Als Grenzgänger wird üblicherweise eine Grenzgängerbewilligung benötigt. Diese wird durch Ihren Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt.

Der Arbeitgeber meldet Sie per Meldeformular an – er wird zur Beantragung außerdem ein Passfoto und eine Kopie Ihres Personalausweises benötigen.

Die Grenzgängerbewilligung (Ausländerausweis G) wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und anschließend verlängert, wenn das Arbeitsverhältnis in der Schweiz fortbesteht.

Aufenthalter

Aufenthalter werden

Will man sich als Ausländer längerfristig in der Schweiz aufhalten (Wohnsitz), so kann man zum Aufenthalter werden.

Aufenthalter erhalten in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung oder B-Bewilligung (Ausländerausweis B), es sei denn, der Aufenthalt in der Schweiz ist auf ein Jahr oder weniger befristet: in diesem Fall erhält man als sogenannter Kurzaufenthalter eine L-Bewilligung.

Ausländern mit B-Bewilligung (Aufenthalter) kann nach einem Aufenthalt von 5 bzw. 10 Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung oder auch C-Bewilligung (Ausländerausweis C) erteilt werden. Das Aufenthaltsrecht gilt dadurch unbeschränkt.

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FAQ

Häufige Fragen zu
Bewilligungen für Grenzgänger

Welche Bewilligungen brauche ich, um in der Schweiz arbeiten zu können?

Als deutscher Grenzgänger in der Schweiz benötigen Sie in der Regel die Grenzgängerbewilligung (Ausländerausweis G).

Wie lange ist der Grenzgängerausweis G gültig?

Der Grenzgängerausweis G wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann anschliessend verlängert werden, wenn das Arbeitsverhältnis in der Schweiz fortbesteht.

Wer erteilt die Bewilligungen für Grenzgänger?

Die Arbeitsbewilligungen für Grenzgänger in der Schweiz werden von der jeweiligen kantonalen Behörde erteilt. 

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