Für Arbeitnehmer in der Schweiz, also auch für Grenzgänger, besteht eine Unfallversicherungspflicht (UVG).
Die Berufsunfallversicherung leistet für Berufskrankheiten und Berufsunfälle. Träger der Berufsunfallversicherung ist meist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, kurz SUVA. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen. Auch Nichtberufsunfälle werden in der Regel für Arbeitnehmer versichert, der Beitrag hierfür wird aber dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen. Je nach Gefährdung des ausgeübten Berufs liegt der Beitrag für den Arbeitnehmer bei etwa ein bis drei Prozent des Bruttoeinkommens.