Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgänger Krankenversicherung

Ihre Absicherung

Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz

Als Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz bieten sich Ihnen drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung an.

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, die gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz, und auch die private Krankenversicherung bieten jeweils Vor- und auch Nachteile für deutsche Grenzgänger in der Schweiz.

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Variante am besten passt und empfehlen Ihnen den perfekten Tarif für Ihre Situation, Versicherbarkeit und dem gewünschten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Ihre Möglichkeiten

Versicherungsmodelle im Vergleich

Grundsätzlich hat jede der drei Varianten zur Grenzgänger Krankenversicherung ihre Daseinsberechtigung. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Variante am besten zu Ihnen passt. Ist dieser Schritt getan, so wählen wir abhängig von Ihrer Situation, Versicherbarkeit und der gewünschten Preis/Leistung die für Sie perfekten Tarife.

Dabei können wir als Versicherungsmakler auf alle leistungsstarken Versicherer für Grenzgänger in der Schweiz zurückgreifen: Schweizer Krankenkassen, deutsche private Krankenversicherer sowie, deutsche gesetzliche Krankenkassen.

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Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in. 

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Deutsche GKV

Deutsche gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist bei Grenzgängern relativ unbeliebt. Dies liegt vor allem an der einkommensabhängigen Berechnung der Beiträge.

Da der Arbeitgeber in der Schweiz i.d.R keinen Beitrag zur Krankenversicherung leistet, ist als Grenzgänger der gesamte Beitragssatz zu bezahlen. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn entweder ein sehr geringes Einkommen erzielt wird (etwa als Praktikant/in) oder beispielsweise für Alleinerziehende mit Teilzeitstelle.

Hier bietet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Grenzgängern die Möglichkeit, die kostenfreie Familienversicherung der GKV zu nutzen.

Sind Sie Single, haben ein mittleres oder hohes Einkommen oder sind Ihnen umfassende Leistungen in beiden Ländern wichtig, so ist diese Variante eher weniger interessant. Denn die deutsche gesetzliche Krankenkasse trägt außerdem für gewöhnlich nur einen Teil der Behandlungskosten in der Schweiz und weist auch in Deutschland Leistungslücken auf.

Schweizer KVG

Schweizer gesetzliche Pflichtversicherung für Grenzgänger nach KVG (E106)

Die Pflichtversicherung in der Schweiz nach KVG, häufig Modell E106 genannt, ist mittlerweile die beliebteste Variante in der Krankenversicherung für Grenzgänger – sie vereint Vorteile der anderen Grenzgänger Versicherungsvarianten und bietet zugleich nur sehr wenige Nachteile.

Hier unterstellt sich der Grenzgänger dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG). Sehr beliebt sind beispielsweise die Sympany AG (größter und beliebtester Krankenversicherer für Grenzgänger) aus Basel sowie die SWICA. Aufgrund des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommens besteht in diesem Modell Leistungsanspruch in beiden Ländern. Zugleich sind die Beiträge nicht einkommensabhängig und in der Regel deutlich günstiger als in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. 

 

Leistungsbereiche wie Pflege, Zahnbehandlung und Zahnersatz und stationäre Behandlung in der Schweiz sollten durch entsprechende Zusatzversicherungen abgedeckt werden – dazu verfügen wir über spezielle Konzepte.

Die Absicherung von Familienangehörigen ist dabei meist günstig: arbeitet der/die Ehepartner/in in Deutschland und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so können alle Kinder kostenlos mitversichert werden. Bei Arbeitslosigkeit, beruflicher Rückkehr nach Deutschland oder Bezug der Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung erfolgt die garantierte Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenkasse.

Deutsche PKV

Deutsche private
Krankenversicherung für Grenzgänger

Die private Krankenversicherung bietet Grenzgängern unter Umständen ebenfalls einige Vorteile. Den Umfang des Versicherungsschutzes wählen Sie als Grenzgänger selbst aus. Dabei sollte tendenziell Wert auf umfassende Leistung gelegt werden – schließlich verbleibt man möglicherweise ein Leben lang in der gewählten privaten Krankenkasse.

Ein Wechsel innerhalb der PKVs ist aufgrund der Alterungsrückstellungen meist nicht empfehlenswert. Daher sollte beispielsweise auch eine 25-jährige Grenzgängerin auf Leistungsbereiche wie Heilmittel, Hilfsmittel  oder Kurkosten achten, da diese im späteren Verlauf sehr wichtig werden können. Für Grenzgänger ist außerdem zumeist die Deckung bei Behandlung in der Schweiz wichtig. 

 

Nur wenige private Krankenversicherer bieten dies umfassend an – wir arbeiten mit diesen zusammen. 

Wichtig: die private Krankenversicherung birgt auch Nachteile. Eine kostenlose Absicherung von Familienangehörigen ist nicht möglich, für Väter oder Mütter kann die PKV also teuer werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands ist unter gewissen Umständen nicht möglich, meist etwa für Rentner.

Und aufgrund der Niedrigzinsphase sowie des medizinischen Fortschritts steigen die Versicherungsbeiträge zur PKV regelmäßig an – von letzterem sind allerdings auch gesetzliche Varianten betroffen.

Deutsche Ärzte

EU/EFTA Formular E106:

Leistungsaushilfe durch die gesetzliche Krankenkasse

Grenzgänger mit einer Pflichtversicherung (KVG) und deutschem Wohnsitz erhalten zwangsläufig auch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse als Träger im Wohnland.

Die deutsche Krankenkasse wählen Sie selbst aus, diese wird zur sogenannten “Aushilfskasse” – Beiträge werden dafür nicht fällig, die deutsche Aushilfs- oder Kooperationskasse rechnet die Leistungen intern mit Ihrem Schweizer Versicherer ab.

Über das Formular E106 erhalten Sie eine deutsche Versichertenkarte und können alle Sachleistungen der deutschen Krankenkasse (ambulante, stationäre und dentale Leistungen, Krankentransport, Heil- und Hilfsmittel und Kassenmedikamente in Deutschland sowie Sachleistungen im Pflegefall) wie gewohnt nutzen.

Versicherungspflicht

Das Optionsrecht: Befreiung von der Versicherungspflicht nach KVG

Als Grenzgänger müssen Sie sich binnen drei Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz entweder in einer Pflichtversicherung KVG (E106) versichern oder Ihr Optionsrecht ausüben und sich vom KVG befreien, zugunsten einer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung in Deutschland.

Welche Variante die Sinnvollste ist, hängt ganz entscheidend von Ihrer individuellen Situation ab: Ihr Erwerbssituation, Ihre familiäre Situation, Ihre bisherige Krankenversicherung, Ihr Gesundheitszustand und natürlich auch Ihre Wünsche hinsichtlich Leistung und Beitrag – gerne beraten wir Sie dazu.

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FAQ

Häufige Fragen zur
Krankenversicherung für Grenzgänger

Brauche ich als Grenzgänger eine Krankenversicherung?

Ja, für deutsche Grenzgänger in der Schweiz besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Schweiz (KVG). Als Grenzgänger/in aus Deutschland können Sie jedoch von dem sogenannten Optionsrecht gebrauch machen.

Welche Faktoren spielen bei der Grenzgänger Krankenversicherung eine Rolle?

Ihre Erwerbssituation, Ihre familiäre Situation, Ihre bisherige Krankenversicherung, Ihr Gesundheitszustand und natürlich auch Ihre Wünsche hinsichtlich Leistung und Beitrag sind bei der Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung ausschlaggebend.

Wo muss sich ein Grenzgänger krankenversichern?

Deutsche Grenzgänger in der Schweiz müssen sich grundsätzlich in der Schweiz versichern. Bei deutschem Wohnsitz besteht jedoch auch das sogenannte Optionsrecht, somit kann man sich unter Umständen auch in Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Welche Leistungen umfasst eine Krankenversicherung für Grenzgänger?

Je nach gewähltem Modell kann ambulante und stationäre Behandlung in beiden Ländern, für Deutschland auch Zahnbehandlung und Zahnersatz versichert werden – es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Zusatzversicherung.

Welche Krankenversicherung ist die beste für Grenzgänger in der Schweiz?

In vielen Fällen ist die Pflichtversicherung KVG (E106) über eine Schweizer Krankenkasse und deutsche Aushilfskasse die beste Wahl für Grenzgänger in der Schweiz. Dazu Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Zusatzversicherungen – es kommt jedoch immer auf Ihre individuelle Situation an!

Was kostet die Grenzgänger Krankenversicherung?

Volljährige Grenzgänger/innen können in der Regel schon ab ca. 180 EUR versichert werden. Je nach Alter und gewünschtem Leistungsumfang sind auch deutlich höhere Beiträge für die Grenzgänger Krankenversicherung möglich.

Wie hoch ist der Selbstbehalt für Grenzgänger?

Der Selbsbehalt für Grenzgänger in der Schweiz hängt stark vom gewählten Modell ab. Bei der Pflichtversicherung KVG (E106) meist bis zu 1.000 CHF für die Schweiz, in Deutschland gilt dann kein genereller Selbstbehalt.

Kann ein Grenzgänger in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückkehren?

Wer als Grenzgänger/in gemäß KVG (E106) pflichtversichert war, kehrt nach Ende der Tätigkeit in der Schweiz in eine gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands zurück, z.B. bei Stellen- oder Rentenantritt oder Arbeitslosigkeit in Deutschland.

Was passiert mit der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Bei Arbeitslosigkeit als Grenzgänger in der Schweiz tritt in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein, die Pflichtversicherung KVG (E106) in der Schweiz wird dann beendet.

Kann sich ein Grenzgänger von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Ja, Grenzgänger/innen aus Deutschland können sich in der Regel unter Ausübung des Optionsrechts innert drei Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz zugunsten einer Krankenversicherung in Deutschland von der Versicherungspflicht der Schweiz befreien lassen.

Kann man die Grenzgänger Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Grenzgänger-Krankenversicherung (z.B. Pflichtversicherung KVG) kann steuerlich geltend gemacht werden.

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