Grenzgänger:innen in der Schweiz: Handbuch & Infos [2023]

👆  Das Wichtigste in Kürze

  • Personen aus EU27/EFTA-Staaten können ohne Erschwernis als Grenzgänger:in in der Schweiz arbeiten
  • Grenzgänger:innen in der Schweiz brauchen eine Grenzgängerbewilligung und eine Krankenversicherung für Grenzgänger:innen
  • Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Themen für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Grenzgänger Schweiz: Das müssen Sie wissen!

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz – und für die, die es noch werden wollen. Bei Fragen zu den Themen Bewilligungen, Steuern und Versicherungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz stehen wir Ihnen auch telefonisch und vor Ort in unserem Grenzgänger Büro in Lörrach zur Verfügung. Die nützliche Checkliste für Grenzgänger:innen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:

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Was ist ein:e Grenzgänger:in?

Als Grenzgänger:innen werden Menschen bezeichnet, die in einem Staat wohnen, aber in einem anderen Staat arbeiten. Durch das sprichwörtliche Überschreiten einer Landesgrenze beim Pendeln zur Arbeit entstanden die Begriffe “Grenzgängerin” und “Grenzgänger”. In diesem Ratgeber befassen wir uns mit den wichtigsten Informationen für deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz – also Personen, die in der Schweiz angestellt sind und in Grenznähe in Deutschland wohnen. Beginnen wir mit der Definition von Grenzgänger:innen in der Schweiz und dem Unterschied zu den häufig verwechselten Aufenthalter:innen.

Definition Grenzgänger:in

Ein Grenzgänger oder eine Grenzgängerin ist eine Person, die in der Schweiz arbeitet und täglich, mindestens aber wöchentlich (“Wochenaufenthalter”) an ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt. Sie erhält über das Schweizer Unternehmen, bei dem sie angestellt ist, eine sogenannte “Grenzgängerbewilligung” (Ausländerausweis G).

Definition Aufenthalter:in

Ein Aufenthalter oder eine Aufenthalterin ist eine Person, die in der Schweiz arbeitet und auch ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt. Sie meldet sich bei der Wohnsitzgemeinde in der Schweiz wohnhaft und beantragt dort ihre “Aufenthaltsbewilligung” oder “B-Bewilligung” (Ausländerausweis B).

Wie wird man Grenzgänger:in in der Schweiz?

Wie wird man Grenzgänger in der Schweiz? Das Grenzgänger:innen Dasein lockt jedes Jahr neue Menschen in das Dreiländereck und macht Städte wie Lörrach oder Weil am Rhein zu Hochburgen für Grenzgänger:innen. Und das ist kein Wunder, schließlich ist die Kombination aus einem hohen Schweizer Gehalt und den niedrigen deutschen Lebenshaltungskosten mehr als lukrativ. Doch wie wird man Grenzgänger:in in der Schweiz? Werfen wir einen Blick auf die Voraussetzungen und Besonderheiten.

Wer darf Grenzgänger:in werden?

Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU27/EFTA-Staates dürfen aufgrund der Personenfreizügigkeit ohne Erschwernis als Grenzgänger:in in der Schweiz arbeiten. Personen aus neueren EU-Mitgliedsstaaten wie Kroatien oder aus Nicht-EU bzw. EFTA-Ländern müssen mit Erschwernissen und zusätzlicher Bürokratie rechnen.

Wie findet man einen Schweizer Job als Grenzgänger:in?

Die Jobsuche in der Schweiz erfolgt heutzutage ganz einfach über das Internet. Zahlreiche Jobportale bieten ein breites Angebot. In vielen Branchen wie z.B. Handwerk oder Industrie-Produktion werden Stellen vermehrt über Temporär-Vermittler:innen / Personalleasing angeboten. Der Bewerbungsprozess für Grenzgänger:innen in der Schweiz ist nicht grundlegend anders als in Deutschland. Der Umfang, Inhalt und Aufbau Ihrer Bewerbungsunterlagen bleibt identisch. In unserem Ratgeber Arbeiten in der Schweiz beantworten wir zusätzlich alle anderen wichtigen Fragen zu den Arbeitsbedingungen in unserem Nachbarland.

Welche Bewilligungen brauchen Grenzgänger:innen in der Schweiz?

Um als Ausländer:in in der Schweiz arbeiten zu können, ist eine Bewilligung erforderlich. Als Grenzgänger:in wird üblicherweise eine Grenzgängerbewilligung benötigt. Diese wird durch Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt. Doch auch hier gibt es natürlich wieder einige Besonderheiten.

Ausländerausweis G

Wer täglich oder mindestens wöchentlich von der Schweiz aus in sein Heimatland pendelt, erhält i.d.R. die G-Bewilligung / Ausländerausweis G. Sie gilt bei unbefristeter Anstellung bis zu 5 Jahre und wird über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei Weiterbeschäftigung verlängert, der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin beantragt die Bewilligung auch vor Stellenantritt für des Mitarbeitenden.

Grenzgängerbewilligung B

Wer in der Schweiz erwerbstätig und wohnhaft wird sowie für eine Dauer von mehr als 12 Monaten (unbefristet) beschäftigt wird, erhält i.d.R. eine B-Bewilligung. Nach Ablauf von 5 Jahren erhält man dann die Niederlassungsbewilligung C, was beispielsweise zu steuerlichen Veränderungen führt.

Grenzgängerbewilligung L

Wer in der Schweiz erwerbstätig und wohnhaft wird sowie für eine Dauer von maximal 12 Monaten (befristet) beschäftigt wird, erhält i.d.R. eine L-Bewilligung. Bei längerer Beschäftigung wird anschließend i.d.R. die B-Bewilligung beantragt.

Ansässigkeitsbescheinigung

Die Ansässigkeitsbescheinigung ist ein Formular der deutschen Finanzämter, das möglichst vor Stellenantritt ausgefüllt und beim deutschen Wohnsitz-Finanzamt abgestempelt werden muss. Das Formular dient der steuerlichen Koordination. So erhalten der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, das deutsche Finanzamt und das kantonale Steueramt des Schweizer Arbeitskantons eine Ausfertigung – der steuerliche Status der Grenzgängerin oder des Grenzgängers ist somit eindeutig (pauschale Quellensteuer in der Schweiz, Einkommensteuer in Deutschland, wobei die Quellensteuer angerechnet wird).

Welches Bankkonto für Grenzgänger:innen in der Schweiz?

Grenzgänger:innen in der Schweiz benötigen häufig ein Schweizer Bankkonto, zum einen für Gehaltszahlungen, aber auch um die Beiträge der Schweizer Krankenversicherung sowie Einkäufe, Mittagessen oder einen Schweizer Mobilfunkvertrag reibungslos in CHF bezahlen zu können. Einige Schweizer Banken begrüßen Grenzgänger:innen nach wie vor gern als Kund:innen und bieten vergleichsweise günstige Konditionen. Auch deutsche Banken im Grenzgebiet haben teils Sonderlösungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz, wobei eine Lastschrift einer Schweizer Krankenkasse beispielsweise nach heutigem Stand nur von einem tatsächlichen Schweizer Konto möglich ist.

Welche Versicherungen brauchen Grenzgänger:innen in der Schweiz?

Welche Versicherungen rbauche ich als Grenzgänger in der Schweiz? Eines der wichtigsten Themen für Grenzgänger:innen ist die Frage der Versicherung. Denn gerade für deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz gibt es einiges zu beachten.

Krankenversicherung für Grenzgänger:innen

Für Grenzgänger:innen von Deutschland in die Schweiz bieten sich heutzutage noch drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung an. Wer zuvor in Deutschland gesetzlich versichert war, kann i.d.R. eine freiwillige Mitgliedschaft bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse fortführen. Dies ist jedoch mit hohen, einkommensabhängigen Beiträgen verbunden und nur noch in Ausnahmesituationen sinnvoll. Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich, deren Leistungen anhand der am Markt verfügbaren Tarife sehr frei ausgewählt werden können. Die private Krankenversicherung hängt nicht vom Einkommen, sondern vom Eintrittsalter ab. Außerdem wird meist genauestens nach dem Gesundheitszustand gefragt. Die Mitversicherung von Familienangehörigen kann teuer werden und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist häufig nicht mehr möglich. Die in den letzten Jahren beliebteste Variante ist die Pflichtversicherung in der Schweiz gemäß KVG, welche häufig auch als gesetzliches Grenzgängermodell oder E106 bezeichnet wird. Als Grundversicherung wird eine Schweizer Krankenkasse gewählt, über die man Arzt- und Krankenhausbehandlungen in der Schweiz abdeckt. Über das Zusatzformular E106 / S1 erhält man kostenlos auch Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, die sogenannte Sachleistungsaushilfe. Am einfachsten ist es, die bisherige deutsche Krankenkasse dann als E106-Kooperationskasse fortzuführen. Eine Übersicht der verschiedenen Krankenversicherungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz erhalten Sie hier: Krankenversicherungstarife für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Pflegeversicherung für Grenzgänger:innen

Die Pflegeversicherung für Grenzgänger:innen in der Schweiz folgt in der Regel der Krankenversicherung: Wer also freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, führt die Pflegeversicherung meist bei der selben Versicherungsgesellschaft. Besonderheiten gibt es bei Grenzgänger:innen in der KVG-Pflichtversicherung (“E106” Grenzgängermodell), da diese Personen zwar eine deutsche Versichertenkarte bekommen, aber keinen Anspruch auf Geldleistungen im Pflegefall haben. Diese Lücke sollte unbedingt durch eine private Pflegezusatzversicherung, beispielsweise einem Pflegetagegeld über deutsche private Krankenversicherungen abgedeckt werden. Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeversicherung für Grenzgänger:innen. Buchen Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin!

Unfallversicherung für Grenzgänger:innen

Auch für Grenzgänger:innen besteht in der Schweiz die Unfallversicherungspflicht (UVG). Die Unfallversicherung für Grenzgänger:innen leistet für Berufskrankheiten und Berufsunfälle, Träger ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Die Beiträge hierfür werden vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin übernommen. Wer mehr als acht Wochenstunden beim Unternehmen tätig ist, für den besteht verpflichtend auch eine Nichtberufsunfallversicherung. Die Kosten für diese zieht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin häufig vom Lohn ab, manche Betriebe übernehmen diese Kosten aber auch vollständig.

Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger:innen

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten Grenzgänger:innen in der Schweiz. Der Beitragssatz liegt bei 2,2% für Löhne bis zu 146.000 CHF pro Jahr. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen teilen sich die Beiträge zu jeweils 1,1%. Einkommensbeträge, die über den 146.000 CHF pro Jahr liegen, fliessen nicht mit in die Berechnung ein. Im Falle der Arbeitslosigkeit wenden sich Grenzgänger:innen an das für sie zuständige RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) in der Schweiz und erhalten Nachweise über die erworbenen Ansprüche. Diese Nachweise legen Grenzgänger:innen bei der deutschen Arbeitsagentur vor und erhalten dort ihr Arbeitslosengeld ausbezahlt.

Zusatzversicherungen für Grenzgänger:innen

Wer sich als Grenzgänger:in in der Pflichtversicherung KVG (Grenzgängermodell E106) versichert, sollte sich die Möglichkeiten der Zusatzversicherung über deutsche private Krankenversicherungen genauer ansehen. Das gesetzliche Grenzgängermodell birgt einige Leistungslücken, etwa fehlende Geldleistungen im Pflegefall, geringe Leistung für Zahnbehandlung/Zahnersatz oder nur allgemeine Abteilung im Schweizer Spital – diese Lücken lassen sich individuell und leistungsstark über private Zusatzversicherungen in Deutschland schließen. Auch ambulante Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder Behandlung durch Heilpraktiker:innen lassen sich absichern. Wichtig ist, dass die Zusatzversicherung auch tatsächlich Grenzgänger:innen mit einer Schweizer Pflichtversicherung gemäß KVG versichert – dies ist bei vielen Anbieter:innen nicht der Fall. Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen relevanten Zusatzversicherungen für Grenzgänger:innen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Wie werden Grenzgänger:innen in der Schweiz besteuert?

Wie werden Grenzgänger in der Schweiz besteuert? Für klassische Grenzgänger:innen (tägliche Rückkehr vom Schweizer Arbeitsort an den deutschen Wohnort) besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Einkommensteuer ist vollständig in Deutschland zu entrichten. Um das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können, müssen Grenzgänger:innen ein Formular zur Erfassung der steuerlichen Situation vom Finanzamt ausstellen lassen, in dem beispielsweise Angaben zu den Einkünften, Werbungskosten (z.B. Fahrtweg) oder der Sozialversicherung gemacht werden. Grenzgänger:innen erhalten dann eine Hochrechnung des Finanzamts und leisten für gewöhnlich vierteljährliche Vorauszahlungen an das deutsche Finanzamt. Außerdem erhält man als Grenzgänger:in in der Schweiz die sog. Ansässigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung: eine Ausfertigung dient dem Finanzamt und wird auch an das kantonale Steueramt in der Schweiz weitergegeben; eine wird dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin ausgehändigt, damit die Quellensteuer vom Lohn abgezogen werden kann und eine Ausfertigung erhält der Grenzgänger oder die Grenzgängerin für ihre Unterlagen. Grenzgänger:innen entrichten nämlich zusätzlich eine pauschale Quellensteuer (derzeit 4,5% Stand 2023) auf ihre Einkünfte in der Schweiz – diese werden direkt von de Arbeitgeber / der Arbeitgeberin abgezogen und entrichtet und werden auf die deutsche Einkommensteuer vollständig angerechnet. Grenzgänger:innen sind im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wir empfehlen grundsätzlich die Unterstützung von spezialisierten Steuerberater:innen für Grenzgänger:innen einzuholen. Wichtig: Der Wechselkurs zwischen dem Schweizer Franken und dem Euro hat einen Einfluss auf die Steuerlast für Grenzgänger:innen, denn Grenzgänger:innen müssen ihr Einkommen in ihrer Steuererklärung in Schweizer Franken deklarieren. Das zuständige Finanzamt rechnet die Beträge dann zum festgelegten Wechselkurs in Euro um. Sollte der Schweizer Franken also an Wert gewinnen, kann sich dies teilweise spürbar auf Ihre Steuerlast auswirken. Unser Brutto-Netto-Gehaltsrechner für Grenzgänger:innen in der Schweiz bieten Ihnen bereits eine erste Einschätzung Ihres Nettolohns. Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig – wir arbeiten aber mit spezialisierten Steuerberater:innen zusammen und geben Ihnen gerne eine Empfehlung.

Wie machen Grenzgänger:innen ihre Steuererklärung in Deutschland?

Deutsche Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten, müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, da sie in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Diese Steuererklärung muss jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Für den Schweizer Arbeitslohn muss die Anlage N-Gre des entsprechenden Jahres ausgefüllt werden. Grenzgänger:innen können ihre Steuererklärung entweder selbst ausfüllen und einreichen oder sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater:innen unterstützen lassen. Es gibt auch spezielle Software, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert. Es ist ratsam, sich jährlich über die verschiedenen steuerlichen Vorteile und Absetzbarkeiten für Grenzgänger:innen zu informieren und ggf. professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wie sorgen Grenzgänger:innen für das Alter vor?

Wie sorgt ein Grenzgänger für das Alter vor? Die Altersvorsorge für Grenzgänger:innen in der Schweiz basiert auf drei Säulen: der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV), beruflichen Vorsorge (BVG, häufig auch Pensionskasse genannt), sowie der privaten Vorsorge, häufig “3. Säule” genannt. Die ersten beiden Säulen sind für die meisten Grenzgänger:innen in der Schweiz verpflichtend, die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Aus der AHV erhält man eine monatliche lebenslange Rentenzahlung, aktuelles Renteneintrittsalter in der Schweiz ist 65 für Männer und Frauen. Die BVG / Pensionskasse ist ein kapitalgedecktes System, die Leistung kann entweder als monatliche, lebenslange Rente oder als Kapitalauszahlung erfolgen. Wer zusätzlich vorsorgen möchte, erhält als Grenzgänger:in eine sogenannte 3. Säule als Direktversicherung / betriebliche Altersversorgung, analog zu den Säulen 3 a & b in der Schweiz. Der oder die Arbeitgeber:in muss dazu Vertragspartner:in und Versicherungsnehmer:in werden, zuständig für Beiträge und Leistungsempfänger ist alleine der Grenzgänger bzw. die Grenzgängerin. Die Beiträge können vollständig steuerlich geltend gemacht werden, in 2021 bis zu einem Höchstbetrag von 6.816 EUR jährlich. Es kann zwischen verschiedenen Varianten (Garantiezins, freie Fondsauswahl, Fonds-Vermögensverwaltung) gewählt werden, durch kostengünstige Gruppenverträge erhöht sich die Attraktivität zusätzlich. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung mit der Absicherung von deutschen Grenzgänger:innen in der Schweiz und kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Was machen Grenzgänger:innen bei Arbeitslosigkeit?

Was macht ein Grenzgänger bei Arbeitslosigkeit? Im Falle der Arbeitslosigkeit wenden sich Grenzgänger:innen an das für sie zuständige RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) in der Schweiz und erhalten Nachweise über die erworbenen Ansprüche (derzeit Formular PD U1). Diese Nachweise legen Grenzgänger:innen bei der deutschen Arbeitsagentur vor und erhalten dort ihr Arbeitslosengeld ausbezahlt.

Was müssen Grenzgänger:innen mit Familie beachten?

Was muss ein Grenzgänger in der Schweiz mit Familie beachten? Grenzgänger:innen mit Familie oder Kinderwunsch sollten einige Besonderheiten beachten. So gilt in der Schweiz nur ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, während denen 80% des Lohns (maximiert auf aktuell 196 CHF pro Tag) ausbezahlt werden. Anschließend wird das Arbeitsverhältnis entweder direkt fortgesetzt, gekündigt oder häufig auch unbezahlter Urlaub mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart. Endet das Arbeitsverhältnis, so ist es meist ratsam, Elterngeld in Deutschland zu beantragen (auch für Grenzgänger:innen in der Schweiz bzw. ehemalige Grenzgänger:innen möglich). Im Bereich der Krankenversicherung müssen Grenzgänger:innen mit Familie beachten, dass auch nicht erwerbstätige Angehörige, also ggf. der/die Ehepartner/in und die Kinder mitversichert werden müssen. An dieser Stelle ist wieder die Wahl des Krankenversicherungsmodells und der Anbieter und Tarife entscheidend. Auch beim Kindergeld gibt es Besonderheiten. Gibt es z.B. eine:n Alleinverdiener:in in der Familie und diese Person ist in der Schweiz beschäftigt, wird das Kindergeld zwingend in der Schweiz bezogen (hier Kinderzulage genannt, wird vom Arbeitgeber/Arbeitgeberin ausbezahlt). Arbeitet der andere Elternteil versicherungspflichtig in Deutschland, so kann das Kindergeld stattdessen auch über Deutschland bezogen werden.

Welche Home-Office Regelungen gelten für Grenzgänger:innen in der Schweiz?

Grenzgänger Schweiz Home Office Während der Corona-Pandemie galten für Grenzgänger:innen in der Schweiz Sonderregelungen, die die dauerhafte Arbeit aus dem Home-Office in Deutschland ermöglichten, ohne dabei den Status als Grenzgänger:in zu verlieren. Seit Juli 2022 gelten nun jedoch wieder die “alten” Home-Office Reglungen, wie sie auch schon vor der Corona-Pandemie gegolten haben. Um den Status als Grenzgänger:in beizubehalten, müssen Grenzgänger:innen an mindestens einem Tag in der Woche oder mindestens an fünf Tagen im Monat zum Arbeiten in die Schweiz pendeln.

Bonus: Wie können Grenzgänger:innen Geld sparen?

Wie kann ein Grenzgänger in der Schweiz Geld sparen? Ein entscheidender Faktor, um als Grenzgänger:in Geld zu sparen, ist die Wahl des richtigen Krankenversicherungsmodells. Häufig wird vorschnell eine freiwillige gesetzliche Versicherung fortgeführt, ohne die hohen, einkommensabhängigen Beiträge zu berücksichtigen. Ebenso wird häufig noch eine private Krankenversicherung gewählt, ohne die teurere Mitversicherung von Familienangehörigen und die oft teure Beitragssituation im Alter zu berücksichtigen. Auch beim Bankkonto lässt sich ordentlich einsparen, viele Schweizer Banken rufen bei Grenzgänger:innen zusätzliche Gebühren für das Auslandsdomizil (Wohnsitz & Steuerpflicht in Deutschland) auf, diese betragen häufig 30-40 CHF pro Monat. Andere Banken bieten hier deutlich günstigere Lösungen, teils unter 10 CHF monatlich. Mit der “3. Säule” Direktversicherung können sich Grenzgänger zudem eine massive Steuerersparnis sichern und gefördert fürs Alter vorsorgen.

Quellen

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Florian Reinhardt, Grenzgänger Berater in Lörrach

veröffentlicht am 27.12.2021 von Florian Reinhardt

Florian Reinhardt ist Ihr Grenzgängerberater und Versicherungsexperte in Lörrach. Mit jahrelanger Erfahrung betreut und berät er neue und alte Grenzgänger:innen im Dreiländereck.

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