Grenzgänger Schweiz: Wichtige Infos, Tipps, Ratgeber [2024] 

Grenzgänger in der Schweiz

👆  Das Wichtigste in Kürze

  • Personen aus EU27/EFTA-Staaten können ohne Erschwernis als Grenzgänger:in in der Schweiz arbeiten
  • Grenzgänger:innen in der Schweiz brauchen eine Grenzgängerbewilligung und eine Krankenversicherung für Grenzgänger:innen
  • Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Themen für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Die Schweiz, mit ihrer beeindruckenden alpinen Landschaft, ihren weltbekannten Banken und ihrem hohen Lebensstandard, hat seit jeher deutsche Arbeitssuchende und Fachkräfte angezogen. 

Grenzgänger:innen aus Deutschland zieht es täglich über die Grenze in die Schweiz, sei es wegen besserer Gehälter, attraktiver Arbeitsbedingungen oder einfach der Faszination des Arbeitens in einem anderen Land.

Doch trotz aller Chancen und Vorteile ist das Leben als Grenzgänger:in nicht ohne Herausforderungen. Von steuerlichen Regelungen über Sozialversicherung bis hin zu kulturellen Unterschieden gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Grenzgänger:in werden, was es bei Bewilligungen, Steuern und Versicherungen zu beachten gibt, und geben nützliche Tipps für den Alltag in der Schweiz.

Und zum Start schenken wir Ihnen unsere kostenlose Checkliste für neue Grenzgänger:innen in der Schweiz zum Download!

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Was ist ein:e Grenzgänger:in?

Als Grenzgänger:in bezeichnet man eine Person, die in einem Land wohnt und in einem anderen Land arbeitet. Ein wichtiger Faktor ist dabei die regelmäßige Rückkehr an den Wohnsitz.

Der Begriff bezieht sich auf das sprichwörtliche Überschreiten einer Landesgrenze beim Pendeln zur Arbeit.

In diesem Ratgeber befassen wir uns mit deutschen Grenzgänger:innen in der Schweiz – also Personen, die in der Schweiz angestellt sind und in Grenznähe in Deutschland wohnen.

Beginnen wir mit dem Unterschied zwischen Grenzgänger:innen und den häufig verwechselten Aufenthalter:innen.

Der Unterschied zwischen Grenzgänger:innen und Aufenthalter:innen 

Sowohl Grenzgänger:innen als auch Aufenthalter:innen arbeiten in einem Land, ohne dort ihren ständigen Wohnsitz zu haben. 

Beide Gruppen haben unterschiedliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen. Hier sind die Hauptunterschiede:

Grenzgänger:innen kehren regelmäßig, in der Regel täglich oder zumindest einmal pro Woche, an ihren Wohnsitz zurück. Für die Arbeit in der Schweiz benötigen sie eine Grenzgängerbewilligung, oft als “G-Bewilligung” bezeichnet. Diese Bewilligung ist in der Regel auf die Arbeitsstelle im entsprechenden Kanton beschränkt, wo die Arbeit ausgeführt wird. Die Einkommensteuer zahlen Grenzgänger:innen in Deutschland.

Aufenthalter:innen, wie auch Kurzaufenthalter:innen, die sich für einen längeren Zeitraum in der Schweiz aufhalten. Sie benötigen die die Grenzgängerbewilligung L (Kurzaufenthalt, < 1 Jahr) oder die Grenzgängerbewilligung B (1-5 Jahre). Aufenthalter:innen zahlen die Einkommenssteuer in der Schweiz.

Grenzgänger:innenAufenthalter:innen
Wohnen in DeutschlandWohnen in der Schweiz
Grenzgängerbewilligung GGrenzgängerbewilligung L oder B
Einkommensteuer in DeutschlandEinkommensteuer in der Schweiz

Vorteile für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Grenzgänger:innen profitieren von mehreren Vorteilen, wenn sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen. 

Einer der hervorstechendsten Vorteile ist das hohe Schweizer Gehalt. Gleichzeitig können sie die Lebensqualität in Deutschland genießen, die durch eine vertraute Umgebung, kulturelle Nähe und oft günstigere Lebenshaltungskosten geprägt ist. 

Der Grenzgänger-Status vereint somit das Beste aus beiden Welten: Ein attraktives Gehalt in der Schweiz und die geringeren Lebenshaltungskosten Deutschlands.

Der schweizerische Arbeitsmarkt ist zudem durch stabile Arbeitsverhältnisse und eine niedrige Arbeitslosenquote gekennzeichnet. Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind hochwertig mit respektierten Arbeitnehmerrechten. 

Wer darf Grenzgänger:in in der Schweiz werden?

Grenzgänger in der Schweiz werden

Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU27/EFTA-Staates dürfen aufgrund der Personenfreizügigkeit ohne Erschwernis als Grenzgänger:in in der Schweiz arbeiten.

Zu den EU27 Ländern gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Die EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) Staaten sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Personen aus neueren EU-Mitgliedsstaaten wie Kroatien oder aus Nicht-EU bzw. EFTA-Ländern müssen mit Erschwernissen und zusätzlicher Bürokratie rechnen.

Bewilligungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Um als Person aus dem Ausland in der Schweiz arbeiten zu können, ist eine Bewilligung erforderlich. Als Grenzgänger:in wird üblicherweise eine Grenzgängerbewilligung benötigt.

Die Grenzgängerbewilligung wird durch die jeweilige Arbeitgeber:in bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt.

Auch hier gibt es einige Besonderheiten.

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Personen, die täglich oder mindestens wöchentlich von der Schweiz aus in ihr Heimatland pendeln, erhalten die Grenzgängerbewilligung, auch Ausweis G genannt.

Sie gilt bei unbefristeter Anstellung bis zu 5 Jahre und wird bei Weiterbeschäftigung verlängert. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin beantragt die Bewilligung noch vor Stellenantritt des neuen Mitarbeitenden.

Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig und wohnhaft werden, sowie für eine Dauer von mehr als 12 Monaten (unbefristet) beschäftigt werden, erhalten die Aufenthaltsbewilligung – den Ausweis B. 

Nach Ablauf der 5 Jahren kann die Niederlassungsbewilligung C beantragt werden, welche beispielsweise steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig und wohnhaft werden, sowie für eine Dauer von maximal 12 Monaten (befristet) beschäftigt werden, erhalten die Kurzaufenthaltsbewilligung – Ausweis L.

Bei längerer Beschäftigung wird anschließend die Aufenthaltsbewilligung B beantragt.

Ansässigkeitsbescheinigung

Die Ansässigkeitsbescheinigung ist ein Formular der deutschen Finanzämter, das möglichst vor Stellenantritt ausgefüllt und beim deutschen Wohnsitz-Finanzamt abgestempelt werden muss.

Das Formular dient der steuerlichen Koordination. So erhalten Arbeitgeber:in, das deutsche Finanzamt und das kantonale Steueramt des Schweizer Arbeitskantons eine Ausfertigung – der steuerliche Status der Grenzgängerin oder des Grenzgängers ist somit eindeutig.

Weitere Infos zum Thema Bewilligungen finden Sie hier: Bewilligungen Grenzgänger:innen Schweiz

Bewerbungen und Jobsuche für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Die Jobsuche in der Schweiz erfolgt heutzutage ganz einfach über das Internet. 

Zahlreiche Jobportale bieten ein breites Angebot, zum Beispiel:

In vielen Branchen, wie dem Handwerk oder in der Industrie-Produktion werden Stellen vermehrt über Personalleasing oder sogenannte Zeitarbeitsvermittlungen angeboten.

Der Bewerbungsprozess für Grenzgänger:innen in der Schweiz ist nicht grundlegend anders als in Deutschland. Der Umfang, Inhalt und Aufbau Ihrer Bewerbungsunterlagen bleibt identisch.

In unserem Ratgeber “Jobs für Grenzgänger:innen in der Schweiz” finden Sie alle Tipps und Infos rund um die Jobsuche in der Schweiz, Jobportale und die meistgesuchten Berufe.

Gehälter für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Die Löhne in der Schweiz sind oft deutlich höher als in Deutschland. So haben kinderlose Singles in den letzten Jahren im Schnitt umgerechnet 87.500 Euro brutto im Jahr verdient. 

Der Grund für diese höheren Löhne liegt nicht nur in der starken Wirtschaft und den hohen Lebenshaltungskosten der Schweiz, sondern auch in den Branchen, die besonders gut entlohnt werden, wie z. B. die Finanz- und Pharmabranche. 

Allerdings sollten Grenzgänger:innen beachten, dass das Leben in der Schweiz auch teurer ist. So können z. B. die Kosten für Miete, Lebensmittel und Dienstleistungen das höhere Gehalt teilweise kompensieren, falls man sich entschließt, in der Schweiz zu wohnen.

Das Gehalt in der Schweiz ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und variiert stark zwischen Arbeitsort, Branche, Erfahrung, etc. 

Einen tieferen Einblick in die Thematik finden Sie in unserem Artikel: Gehalt in der Schweiz

Welches Bankkonto für Grenzgänger:innen in der Schweiz?

Bankkonto für Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgänger:innen in der Schweiz benötigen häufig ein Schweizer Bankkonto, zum einen für Gehaltszahlungen, aber auch um die Beiträge der Schweizer Krankenversicherung sowie Einkäufe, Mittagessen oder einen Schweizer Mobilfunkvertrag reibungslos in CHF bezahlen zu können.

Einige Schweizer Banken begrüßen Grenzgänger:innen nach wie vor gern als Kund:innen und bieten vergleichsweise günstige Konditionen.

Auch deutsche Banken im Grenzgebiet haben teils Sonderlösungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz, wobei eine Lastschrift einer Schweizer Krankenkasse beispielsweise nach heutigem Stand nur von einem tatsächlichen Schweizer Konto möglich ist.

Wie Sie das richtige Grenzgänger Konto für sich finden, erklären wir hier: Bankkonto für Grenzgänger


Versicherungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Versicherungen für Grnezgänger

Eines der wichtigsten Themen für Grenzgänger:innen ist die Frage der Versicherung. Denn gerade für deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz gibt es einiges zu beachten.

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Krankenversicherung

Für Grenzgänger:innen von Deutschland in die Schweiz bieten sich heutzutage noch drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung an.

Wer zuvor in Deutschland gesetzlich versichert war, kann i.d.R. eine freiwillige Mitgliedschaft bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse fortführen.

Dies ist jedoch mit hohen, einkommensabhängigen Beiträgen verbunden und nur noch in Ausnahmesituationen sinnvoll.

Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich, deren Leistungen anhand der am Markt verfügbaren Tarife sehr frei ausgewählt werden können.

Die private Krankenversicherung hängt nicht vom Einkommen, sondern vom Eintrittsalter ab. Außerdem wird meist genauestens nach dem Gesundheitszustand gefragt.

Die Mitversicherung von Familienangehörigen kann teuer werden und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist häufig nicht mehr möglich.

Die in den letzten Jahren beliebteste Variante ist die Pflichtversicherung in der Schweiz gemäß KVG, welche häufig auch als gesetzliches Grenzgängermodell oder E106 bezeichnet wird.

Als Grundversicherung wird eine Schweizer Krankenkasse gewählt, über die man Arzt- und Krankenhausbehandlungen in der Schweiz abdeckt.

Über das Zusatzformular E106 / S1 erhält man kostenlos auch Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, die sogenannte Sachleistungsaushilfe. Am einfachsten ist es, die bisherige deutsche Krankenkasse dann als E106-Kooperationskasse fortzuführen.

Eine Übersicht der verschiedenen Krankenversicherungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz erhalten Sie hier: Krankenversicherungstarife für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung für Grenzgänger:innen in der Schweiz folgt in der Regel der Krankenversicherung: Wer also freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, führt die Pflegeversicherung meist bei der selben Versicherungsgesellschaft.

Besonderheiten gibt es bei Grenzgänger:innen in der KVG-Pflichtversicherung (“E106” Grenzgängermodell), da diese Personen zwar eine deutsche Versichertenkarte bekommen, aber keinen Anspruch auf Geldleistungen im Pflegefall haben.

Diese Lücke sollte unbedingt durch eine private Pflegezusatzversicherung, beispielsweise einem Pflegetagegeld über deutsche private Krankenversicherungen abgedeckt werden.

Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeversicherung für Grenzgänger:innen.

Unfallversicherung 

Auch für Grenzgänger:innen besteht in der Schweiz die Unfallversicherungspflicht (UVG). Die Unfallversicherung für Grenzgänger:innen leistet für Berufskrankheiten und Berufsunfälle, Träger ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt.

Die Beiträge hierfür werden vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin übernommen. Wer mehr als acht Wochenstunden beim Unternehmen tätig ist, für den besteht verpflichtend auch eine Nichtberufsunfallversicherung.

Die Kosten für diese zieht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin häufig vom Lohn ab, manche Betriebe übernehmen diese Kosten aber auch vollständig.

Arbeitslosenversicherung 

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten Grenzgänger:innen in der Schweiz. Der Beitragssatz liegt bei 2,2% für Löhne bis zu 146.000 CHF pro Jahr. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen teilen sich die Beiträge zu jeweils 1,1%. Einkommensbeträge, die über den 146.000 CHF pro Jahr liegen, fliessen nicht mit in die Berechnung ein.

Im Falle der Arbeitslosigkeit wenden sich Grenzgänger:innen an das für sie zuständige RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) in der Schweiz und erhalten Nachweise über die erworbenen Ansprüche.

Diese Nachweise legen Grenzgänger:innen bei der deutschen Arbeitsagentur vor und erhalten dort ihr Arbeitslosengeld ausbezahlt.

Zusatzversicherungen

Wer sich als Grenzgänger:in in der Pflichtversicherung KVG (Grenzgängermodell E106) versichert, sollte sich die Möglichkeiten der Zusatzversicherung über deutsche private Krankenversicherungen genauer ansehen.

Das gesetzliche Grenzgängermodell birgt einige Leistungslücken, etwa fehlende Geldleistungen im Pflegefall, geringe Leistung für Zahnbehandlung/Zahnersatz oder nur allgemeine Abteilung im Schweizer Spital – diese Lücken lassen sich individuell und leistungsstark über private Zusatzversicherungen in Deutschland schließen.

Auch ambulante Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder Behandlung durch Heilpraktiker:innen lassen sich absichern.

Wichtig ist, dass die Zusatzversicherung auch tatsächlich Grenzgänger:innen mit einer Schweizer Pflichtversicherung gemäß KVG versichert – dies ist bei vielen Anbieter:innen nicht der Fall.

Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen relevanten Zusatzversicherungen für Grenzgänger:innen.


Steuern für Grenzgänger:innen

Steuern Grenzgänger Schweiz

Die Besteuerung von deutschen Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten, ist durch bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für klassische Grenzgänger:innen (tägliche Rückkehr vom Schweizer Arbeitsort an den deutschen Wohnort) besteht das Doppelbesteuerungsabkommen.

Um das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können, müssen Grenzgänger:innen ein Formular zur Erfassung der steuerlichen Situation vom Finanzamt ausstellen lassen, in dem beispielsweise Angaben zu den Einkünften, Werbungskosten (z. B. Fahrtweg) oder der Sozialversicherung gemacht werden.

Grenzgänger:innen erhalten dann eine Hochrechnung des Finanzamts und leisten für gewöhnlich vierteljährliche Vorauszahlungen an das deutsche Finanzamt.

Außerdem erhält man als Grenzgänger:in in der Schweiz die sog. Ansässigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung: eine Ausfertigung dient dem Finanzamt und wird auch an das kantonale Steueramt in der Schweiz weitergegeben; eine wird dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin ausgehändigt, damit die Quellensteuer vom Lohn abgezogen werden kann und eine Ausfertigung erhält der Grenzgänger oder die Grenzgängerin für ihre Unterlagen.

Quellensteuer Schweiz

Grenzgänger:innen wird in der Schweiz eine begrenzte Quellensteuer in Höhe von 4,5% vom Bruttolohn abgezogen. Voraussetzung dafür ist, dass die Ansässigkeitsbescheinigung an den oder die Arbeitgeber:in ausgehändigt wurde.

Die entrichtete Quellensteuer wird in Deutschland von der Einkommensteuer abgezogen.

Einkommensteuer Deutschland

Grenzgänger:innen zahlen die Einkommensteuer in Deutschland. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des gesamten Einkommens und liegt zwischen 14% und 45%. Das zu versteuernde Einkommen bleibt bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Die bereits entrichtete Quellensteuer wird von der Einkommensteuer abgezogen.

Einkommensteuererklärung

Grenzgänger:innen sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Schweizer Arbeitslohn muss in die Anlage N-Gre eingetragen werden.

Grenzgänger:innen können ihre Steuererklärung entweder selbst ausfüllen und einreichen oder sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder von Steuerberatende unterstützen lassen. Es gibt auch spezielle Software, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert.

Es ist ratsam, sich jährlich über die verschiedenen steuerlichen Vorteile und Absetzbarkeiten für Grenzgänger:innen zu informieren und ggf. professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wichtig: Der Wechselkurs zwischen dem Schweizer Franken und dem Euro hat einen Einfluss auf die Steuerlast für Grenzgänger:innen, denn Grenzgänger:innen müssen ihr Einkommen in ihrer Steuererklärung in Schweizer Franken deklarieren.

Das zuständige Finanzamt rechnet die Beträge dann zum festgelegten Wechselkurs in Euro um. Sollte der Schweizer Franken also an Wert gewinnen, kann sich dies teilweise spürbar auf Ihre Steuerlast auswirken.

Unser Brutto-Netto-Gehaltsrechner für Grenzgänger:innen in der Schweiz bietet Ihnen bereits eine erste Einschätzung Ihres Nettolohns.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Besteuerung von Grenzgänger:innen in der Schweiz

Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig – wir arbeiten aber mit spezialisierten Steuerberater:innen zusammen und geben Ihnen gerne eine Empfehlung.


Altersvorsorge und Rente für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Grenzgänger Schweiz Rente

Die Altersvorsorge für Grenzgänger:innen in der Schweiz basiert auf drei Säulen: 

  • Der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
  • Der beruflichen Vorsorge (BVG, häufig auch Pensionskasse genannt) 
  • Der privaten Vorsorge, häufig “3. Säule” genannt.

Die ersten beiden Säulen sind für die meisten Grenzgänger:innen in der Schweiz verpflichtend, die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden in der Schweiz die Grundpfeiler der sozialen Sicherheit. Die AHV gewährt eine monatliche lebenslange Rentenzahlung bei Erreichen des Rentenalters oder bei Tod, während die IV bei Erwerbsunfähigkeit durch Invalidität unterstützt.

Das aktuelle Renteneintrittsalter für Männer und Frauen in der Schweiz liegt bei 65 Jahren.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die BVG / Pensionskasse ist ein kapitalgedecktes System, welches die staatliche AHV/IV ergänzt. Die Leistung kann entweder als monatliche, lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen.

Mehr Infos dazu finden Sie hier: Pensionskasse auszahlen lassen (Anleitung)

Private Altersvorsorge (Säule 3)

Wer zusätzlich vorsorgen möchte, erhält als Grenzgänger:in eine sogenannte 3. Säule als Direktversicherung / betriebliche Altersversorgung, analog zu den Säulen 3 a & b in der Schweiz.

Der oder die Arbeitgeber:in muss dazu Vertragspartner:in und Versicherungsnehmer:in werden. Zuständig für Beiträge und Leistungsempfänger ist alleine der Grenzgänger bzw. die Grenzgängerin.

Die Beiträge können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Die Grenze beträgt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2023: 3.504 Euro).

Es kann zwischen verschiedenen Varianten (Garantiezins, freie Fondsauswahl, Fonds-Vermögensverwaltung) gewählt werden, durch kostengünstige Gruppenverträge erhöht sich die Attraktivität zusätzlich.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung mit der Absicherung von deutschen Grenzgänger:innen in der Schweiz und buchen Sie einen Termin für unsere kostenlose und unverbindliche Beratung!


Arbeitslosigkeit als Grenzgänger:in

Greenzgänger Schweiz Arbeitslos

Diese Nachweise legen Grenzgänger:innen bei der deutschen Arbeitsagentur vor und erhalten dort ihr Arbeitslosengeld ausbezahlt.

Wenn deutsche Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten, arbeitslos werden, gelten besondere Regelungen, die sich aus dem Zusammenwirken von schweizerischen und deutschen Vorschriften sowie EU-Verordnungen ergeben:

1. Arbeitslosengeld

Als Grenzgänger:in hat man in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wohnsitzland, also in Deutschland. Der Anspruch und die Höhe des Arbeitslosengeldes richten sich nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen.

Es ist wichtig, sich unverzüglich nach der Kündigung oder dem Auslaufen des Arbeitsvertrags bei der zuständigen Arbeitsagentur in Deutschland zu melden.

2. Beitragszeiten

Arbeitszeiten, die in der Schweiz geleistet wurden, werden bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Deutschland berücksichtigt. 

Im Falle der Arbeitslosigkeit wenden sich Grenzgänger:innen an das für sie zuständige RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) in der Schweiz und erhalten Nachweise über die erworbenen Ansprüche (derzeit Formular PD U1).

3. Schweizerische Arbeitslosenversicherung

Während der Beschäftigung in der Schweiz zahlen Grenzgänger:innen Beiträge in die schweizerische Arbeitslosenversicherung. Bei Arbeitslosigkeit werden diese Beiträge jedoch normalerweise nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland erstattet.

4. Versicherungsschutz

Bei Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückzukehren.


Arbeitsbedingungen für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz zeichnen sich durch hohe Standards, stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine leistungsorientierte Arbeitskultur aus:

Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt für Büroangestellte meist 42 bis 45 Stunden pro Woche, während sie für Industriearbeiter bis zu 50 Stunden betragen kann. Überstunden sind häufig und werden in der Regel entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert.

Urlaubsanspruch

Gesetzlich haben Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr, wobei viele Unternehmen fünf Wochen gewähren, besonders für Mitarbeiter über 50 Jahre.

Löhne

Die Schweiz hat kein allgemeines Mindestlohngesetz, aber die Löhne sind generell hoch, reflektieren den hohen Lebensstandard und variieren je nach Branche und Qualifikation.

Soziale Absicherung

Arbeitnehmer sind obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und der Beruflichen Vorsorge (BVG oder Pensionskasse) versichert.

Arbeitskultur

Die Schweizer Arbeitskultur legt Wert auf Pünktlichkeit, Effizienz und Eigenverantwortung. Konsensfindung ist in der Geschäftswelt wichtig.

Kündigungsfristen

Diese sind in der Regel kürzer als in vielen anderen europäischen Ländern, insbesondere während der Probezeit.

Zusammengefasst bieten die Arbeitsbedingungen in der Schweiz eine Kombination aus hohen Standards, Flexibilität und einer Kultur der Verantwortung und Leistung. Das Land hat einen starken Fokus auf Qualität, Innovation und Weiterentwicklung, was sich in den Arbeitsbedingungen widerspiegelt.

Mehr Einblicke über die Bedingungen in der Schweiz und wichtige Infos für Grenzgänger:innen aus Deutschland finden Sie in unserem Ratgeber: Arbeiten in der Schweiz 

Home-Office für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Grenzgänger Schweiz Home Office

Während der Corona-Pandemie galten für Grenzgänger:innen in der Schweiz Sonderregelungen, die die dauerhafte Arbeit aus dem Home-Office in Deutschland ermöglichten, ohne dabei den Status als Grenzgänger:in zu verlieren.

Diese Ausnahmeregelung für die Telearbeit für Grenzgänger:innen wurde während der Übergangsphase bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Seit dem 01.07.2023 gilt nun eine neue multilaterale Vereinbarung: Die Arbeit aus dem Home-Office / Telearbeit im Wohnstaat für Grenzgänger:innen ist nun weiterhin möglich, insofern sie weniger als 50% der gesamten Arbeitszeit ausmacht.

Die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen bleibt dabei im Staat des Arbeitgebers.

Wichtig: Diese neue multilaterale Vereinbarung trifft nur auf Personen zu, für welche auch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU bzw. das EFTA-Übereinkommen gilt.

Desweiteren sind folgende Personen von der Vereinbarung ausgeschlossen:

  • Personen, die neben der Telearbeit gewöhnlich weitere Tätigkeiten (z.B. regelmässig Kundenbesuche, selbstständige Nebenbeschäftigung) im Wohnstaat ausüben, auch wenn dieser die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet hat;
  • Personen, die neben der Telearbeit im Wohnstaat in einem weiteren EU- bzw. EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;
  • Personen, die neben der Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber noch für einen Arbeitgeber in der EU bzw. in einem EFTA-Staat arbeiten;
  • Selbstständigerwerbende.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Home Office für Grenzgänger:innen

Besonderheiten für Grenzgänger:innen mit Familie

Grenzgänger Schweiz Familie

Grenzgänger:innen mit Familie oder Kinderwunsch sollten einige Besonderheiten beachten.

So gilt in der Schweiz nur ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, während denen 80% des Lohns (maximiert auf aktuell 220 CHF pro Tag) ausbezahlt werden.

Anschließend wird das Arbeitsverhältnis entweder direkt fortgesetzt, gekündigt oder häufig auch unbezahlter Urlaub mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart.

Endet das Arbeitsverhältnis, so ist es meist ratsam, Elterngeld in Deutschland zu beantragen (auch für Grenzgänger:innen in der Schweiz bzw. ehemalige Grenzgänger:innen möglich).

Im Bereich der Krankenversicherung müssen Grenzgänger:innen mit Familie beachten, dass auch nicht erwerbstätige Angehörige, also ggf. Ehepartner:in und Kinder mitversichert werden müssen.

An dieser Stelle ist wieder die Wahl des Krankenversicherungsmodells und der Anbieter und Tarife entscheidend.

Auch beim Kindergeld gibt es Besonderheiten. 

Gibt es z.B. eine:n Alleinverdiener:in in der Familie und diese Person ist in der Schweiz beschäftigt, wird das Kindergeld zwingend in der Schweiz bezogen (hier Kinderzulage genannt, wird vom Arbeitgeber/Arbeitgeberin ausbezahlt).

Arbeitet der andere Elternteil versicherungspflichtig in Deutschland, so kann das Kindergeld stattdessen auch über Deutschland bezogen werden.


Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland

Lebenshaltungskosten in der Schweiz

Die Schweiz und Deutschland, obwohl geografisch benachbart, weisen deutliche Unterschiede in den Lebenshaltungskosten auf. Die Schweiz gilt allgemein als eines der teuersten Länder der Welt, während Deutschland, je nach Region und Stadt, eine breitere Palette von Lebenshaltungskosten aufweist. 

Das ist auch für Grenzgänger:innen relevant, die etwa auf den ÖPNV angewiesen sind, sich ihr Mittagessen kaufen möchten oder nach der Arbeit noch Zeit mit den Schweizer Kolleg:innen verbringen wollen.

Die Kosten für Lebensmittel und Dienstleistungen liegen in der Schweiz über dem deutschen Durchschnitt. Dies spiegelt sich in vielen Alltagsprodukten wider, sei es im Supermarkt oder im Restaurant.

Beim Thema Transport fallen die Unterschiede weniger drastisch aus. Obwohl die öffentlichen Verkehrsmittel in der Schweiz teurer sind, zeichnen sie sich durch hohe Zuverlässigkeit und Qualität aus. Benzinpreise sind in der Schweiz jedoch oft günstiger als in Deutschland.

Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist zwar exzellent, aber die Krankenversicherungsprämien und die allgemeinen medizinischen Kosten sind erheblich höher als in Deutschland. Auch das Bildungssystem in der Schweiz, insbesondere private Bildungseinrichtungen, kann teurer sein, obwohl das öffentliche Schulsystem von hoher Qualität ist.

Wir haben uns die Unterscheide ganz genau angeschaut, alle Daten finden Sie hier: Lebenshaltungskosten Schweiz vs Deutschland

Praktische Tipps für den Alltag als Grenzgänger:in in der Schweiz

Als deutsche:r Grenzgänger:in in der Schweiz gibt es einige praktische Tipps, die den Alltag erleichtern und helfen, unerwartete Herausforderungen zu meistern:

1. Gute Planung des Arbeitsweges

Berücksichtigen Sie Staus zu Stoßzeiten und prüfen Sie regelmäßig den Verkehr oder die Zugverbindungen. Eventuell kann es sinnvoll sein, etwas früher loszufahren oder flexiblere Arbeitszeiten zu vereinbaren.

2. Währung

Die Schweiz verwendet den Schweizer Franken (CHF). Es kann praktisch sein, stets etwas Bargeld in CHF dabei zu haben, auch wenn in vielen Orten Euro akzeptiert wird. Beachten Sie jedoch, dass der Wechselkurs in solchen Fällen oft ungünstig ist.

3. Sprachliche Unterschiede

Selbst wenn Sie Deutsch sprechen, gibt es Unterschiede im Schweizerdeutsch. Auch wenn viele Schweizer:innen gewillt sind, Hochdeutsch zu sprechen, kann es hilfreich sein, einige schweizerische Begriffe zu lernen oder zumindest auf deren Existenz vorbereitet zu sein. 

4. Krankenversicherung

Informieren Sie sich genau, welche Krankenversicherungsoptionen für Grenzgänger:innen am besten geeignet sind, insbesondere in Bezug auf medizinische Behandlungen auf beiden Seiten der Grenze.

5. Kulturelle Unterschiede

Auch wenn Deutschland und die Schweiz viele Ähnlichkeiten aufweisen, gibt es kulturelle Unterschiede in Arbeitsweise, Kommunikation und sozialem Umgang. Ein offener und respektvoller Umgang hilft, sich gut zu integrieren.

Bonus: So können Grenzgänger:innen Geld sparen

Als Grenzgänger in der Schweiz geld sparen

Ein entscheidender Faktor, um als Grenzgänger:in Geld zu sparen, ist die Wahl des richtigen Krankenversicherungsmodells.

Häufig wird vorschnell eine freiwillige gesetzliche Versicherung fortgeführt, ohne die hohen, einkommensabhängigen Beiträge zu berücksichtigen.

Ebenso wird häufig noch eine private Krankenversicherung gewählt, ohne die teurere Mitversicherung von Familienangehörigen und die oft teure Beitragssituation im Alter zu berücksichtigen.

Auch beim Bankkonto lässt sich ordentlich einsparen, viele Schweizer Banken rufen bei Grenzgänger:innen zusätzliche Gebühren für das Auslandsdomizil (Wohnsitz & Steuerpflicht in Deutschland) auf, diese betragen häufig 30-40 CHF pro Monat.

Andere Banken bieten hier deutlich günstigere Lösungen, teils unter 10 CHF monatlich.

Mit der “3. Säule” Direktversicherung können sich Grenzgänger zudem eine massive Steuerersparnis sichern und gefördert fürs Alter vorsorgen.

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Florian Reinhardt, Grenzgänger Berater in Lörrach

zuletzt aktualisiert am 03.01.2024 von Florian Reinhardt

Florian Reinhardt ist Ihr Grenzgängerberater und Versicherungsexperte in Lörrach. Mit jahrelanger Erfahrung betreut und berät er neue und alte Grenzgänger:innen im Dreiländereck.

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