Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Erfahren Sie alles Wichtige zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger: Von den zuständigen Ländern bis hin zu Leistungen und Ansprüchen – wir klären die wichtigsten Fragen.
Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erbringen Sie als Grenzgänger in der Schweiz.
Der Beitragssatz liegt bei 2,2% für Löhne bis zu 148.000 CHF pro Jahr, wobei jeweils die Hälfte von Arbeitgeber und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer zu tragen ist – also je 1,1%. Alle weiteren Beträge über den 148.000 CHF pro Jahr fliessen nicht mehr in die Berechnung ein.
Im Falle der Arbeitslosigkeit ist dann die deutsche Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes zuständig, wobei sich das Arbeitslosengeld am vorherigen Bruttolohn in der Schweiz bemisst.
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Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in.