Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger Arbeitslosenversicherung
Ihre Absicherung
Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erbringen Sie als Grenzgänger in der Schweiz.
Der Beitragssatz liegt bei 2,2% (bei Löhnen über 126.000 CHF pro Jahr 2,0%), wobei jeweils die Hälfte von Arbeitgeber und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer zu tragen ist – also 1,1% (bzw. 1,0%).
Im Falle der Arbeitslosigkeit ist dann die deutsche Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes zuständig, wobei sich das Arbeitslosengeld am vorherigen Bruttolohn in der Schweiz bemisst.
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Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in.