Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Brutto Netto Lohnrechner für Grenzgänger in der Schweiz

Berechnen Sie Ihren Netto-Lohn, Sozialabeiträge und Steuern in Schweizer Franken mit unserem Brutto-Netto-Lohnrechner für deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz.

Der Gehaltsrechner bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit zur Berechnung der Abgaben basierend auf Ihren Angaben zum monatlichen Brutto-Lohn (CHF) und Ihrem Alter.

So könnte Ihr Lohnzettel aussehen.

Zu den Abzügen in der Schweiz kommen jedoch noch weitere Kosten auf Sie zu, zum Beispiel für Ihre Grenzgänger Krankenversicherung oder die Einkommensteuer in Deutschland.

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Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Nettolohn-Berechnung für Grenzgänger:innen und wie Sie Ihre Kosten optimieren können!

Disclaimer:
Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich für eine exakte Nettolohn-Berechnung an einen Steuerberater oder einen anderen nach § 4 StBerG zugelassenen Beruf.

Weitere Abzüge und Kosten

Für Grenzgänger:innen in der Schweiz werden nun noch weitere Kosten fällig.

Dazu gehören die Kosten für Ihre Krankenversicherung, sowie die Einkommensteuer, die in Deutschland abzuführen ist.

Krankenversicherung für Grenzgänger:innen

Als Grenzgänger:in in der Schweiz unterliegen Sie der Schweizer Versicherungspflicht.

Durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, sowie dem EFTA-Abkommen, richtet sich die Versicherungspflicht nach dem sogenannten Erwerbsortprinzip.

Wer also in der Schweiz arbeitet, muss auch in der Schweiz Krankenkassenbeiträge leisten.

Grenzgänger:innen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich können jedoch auch von dem Optionsrecht gebrauch machen und sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen, um sich für eine Krankenkasse in ihrem Wohnland zu entscheiden.

Abhängig von Ihrer Situation können die Kostenunterschiede dabei enorm sein!

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu den 3 Krankenversicherungsmodellen für Grenzgänger:innen.

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Einkommensteuer in Deutschland

Da Sie als Grenzgänger:in Ihren Wohnort in Deutschland beibehalten, sind Sie auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Das wurde durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz festgelegt.

Die Schweizer Quellensteuer in Höhe von 4,5% wird Ihnen auf die Einkommensteuer angerechnet.

Als Grenzgänger:in müssen Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung die Anlage N-Gre einreichen, in der Sie Angaben zu Ihrem Verdienst als Grenzgänger:in in der Schweiz machen müssen.

In den meisten Fällen verlangt das deutsche Finanzamt eine vierteljährliche Vorauszahlung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlages, sowie der Kirchensteuer, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Als Grenzgänger:in liegt es in Ihrer Verantwortung, die jeweiligen Beträge pünktlich und vollständig zu überweisen.

Netto-Lohnberechnung für Grenzgänger in der Schweiz

Nettolohnberechnung für Grenzgänger in der Schweiz

Was bleibt netto als Grenzgänger:in in der Schweiz übrig?

Wenn Sie Ihr monatliches Bruttogehalt in der Schweiz wissen, liefert Ihnen unser Gehaltsrechner eine übersichtliche Einschätzung Ihres Nettolohns auf der Basis von Durchschnittswerten.

Selbstverständlich ist uns eine exakte Berechnung Ihres tatsächlichen Netto-Gehalts nach allen Abzügen in der Schweiz und in Deutschland nicht möglich.

Zum einen ist Grenzgängerdienst.de nicht steuerberatend tätig und kann keine genauere Berechnung vornehmen, zum anderen liegen der exakten Berechnung viele verschiedene Faktoren zugrunde, die sich je nach Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Familienstand oder auch dem jeweiligen Arbeitsvertrag richten.

Gerne erklären wir Ihnen aber die Grundlagen, auf denen unsere Gehaltsschätzung basiert.

Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliditätsversicherung und Erwerbsersatzordnung

Die 1. Säule des Schweizer Rentensystems besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invaliditätsversicherung und der Erwerbsersatzordnung und dient der Existenzsicherung.

Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zum 01. Januar nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Der Beitragssatz in Höhe von 10,55% des Brutto-Einkommens setzt sich aus der AHV (8,4%), der IV (1,4%) und der EO (0,45%) zusammen.

Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in teilen sich die Beiträge zu jeweils 5,275%.

Schweizer Pensionskasse (BVG)

Die 2. Säule des Schweizer Rentensystems dient zur erweiterten Vorsorge für Alter, Tod und Erwerbsausfall, und soll über die bloße Existenzsicherung der 1. Säule hinausgehen.

Beiträge zur Schweizer Pensionskasse sind verpflichtend für alle Arbeitnehmer:innen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 21.150 CHF im Jahr verdienen.

Die genauen Beitragssätze hängen vom Einkommen und Alter des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ab und erhöhen sich alle 10 Jahre:

  • 25-34 Jahren: 7%
  • 35-44 Jahren: 10%
  • 45-54 Jahren: 15%
  • 55-65 Jahren: 18%

Die Beiträge zur Pensionskasse (BVG) werden zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in geteilt.

Weiterlesen: Pensionskasse auszahlen lassen (Anleitung)

Unfallversicherung (UVG) & Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)

Schweizer Arbeitnehmer:innen (auch Grenzgänger:innen) sind obligatorisch durch ihr Unternehmen gegen Berufsunfälle versichert.

Das Unternehmen trägt dabei die vollen Kosten der Versicherung.

Wenn Ihre Arbeitszeit jedoch 8 Stunden pro Woche übersteigt, erweitert sich die obligatorische Unfallversicherung um die Nichtberufsunfallversicherung NBUV.

Die Versicherungsprämien für die NBUV werden von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin bezahlt und liegen in der Regel zwischen 1% und 3% des Bruttolohns.

Arbeitslosenversicherung

Deutsche Grenzgänger:innen beziehen unter bestimmten Umständen (z.B. Kurzarbeit) Arbeitslosen-Leistungen in der Schweiz.

Sollte das Arbeitsverhältnis vollständig beendet werden, müssen Leistungen in Deutschland beantragt werden.

Der Beitrag zur ALV beträgt 2,2% für das Bruttoeinkommen unter 148.200 CHF/Jahr und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.

Lohnfortzahlung (Krankentagegeld)

Eine Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht in der Schweiz nicht.

Schweizer Unternehmen legen im Arbeitsvertrag fest, für wie lange und in welcher Höhe der Lohn im Krankheitsfall weiterbezahlt wird.

Zur Existenzsicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.

Viele Arbeitgeber:innen in der Schweiz haben eine solche Versicherung für Ihre Arbeitnehmer:innen abgeschlossen.

Die Beiträge zur Versicherung werden entweder von den Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen, oder anteilig von beiden übernommen.

Der Beitragssatz liegt in der Regel bei 1%.

Quellensteuer für Grenzgänger:innen

Grenzgänger:innen unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen DBA zwischen Deutschland und der Schweiz, da sie in der Schweiz arbeiten aber in Deutschland wohnen.

Während der größte Teil der Steuerlast in Deutschland beglichen wird, zahlen deutsche Arbeitnehmer:innen in der Schweiz eine sogenannte Quellensteuer in Höhe von 4,5%.

Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, wird die Quellensteuer an die Einkommensteuer in Deutschland angerechnet.

Tags: ArbeitGehalt

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Florian Reinhardt, Grenzgänger Berater in Lörrach

zuletzt aktualisiert am 03.01.2024 von Florian Reinhardt

Florian Reinhardt ist Ihr Grenzgängerberater und Versicherungsexperte in Lörrach. Mit jahrelanger Erfahrung betreut und berät er neue und alte Grenzgänger:innen im Dreiländereck.

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