Mit unserem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner für deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz erfahren Sie in wenigen Sekunden, wie viel Netto Ihnen vom Schweizer Gehalt bleibt – inklusive aller Abzüge wie AHV, BVG, Unfallversicherung und der Schweizer Quellensteuer.
Sie geben einfach Ihr monatliches Bruttogehalt in CHF und Ihr Alter ein und der Gehaltsrechner liefert eine Übersicht aller Abgaben in der Schweiz und wie hoch die Auszahlung auf ihr Konto ausfallen kann.
So könnte Ihr Lohnzettel aussehen.
Zu den Abzügen in der Schweiz kommen jedoch noch weitere Kosten auf Sie zu, zum Beispiel für Ihre Grenzgänger Krankenversicherung oder die Einkommensteuer in Deutschland.
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Unsere Experten beraten zu allen wichtigen Themen:
✅ Krankenversicherung
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Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Nettolohn-Berechnung für Grenzgänger:innen und wie Sie Ihre Kosten optimieren können!
Wie funktioniert die Nettolohn-Berechnung für Grenzgänger:innen?
Welche Abzüge gibt es für Grenzgänger in der Schweiz?
Neben dem Bruttolohn ziehen Schweizer Arbeitgeber automatisch folgende Beiträge ab:
- AHV, IV, EO: 10,55 %
- BVG (Pensionskasse): 7–18 % je nach Alter
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 1,1 %
- NBU (Nichtberufsunfallversicherung): 1–3 %
- ggf. Krankentaggeldversicherung: ~1 %
- Quellensteuer: 4,5 % für deutsche Grenzgänger
Diese Werte sind im Rechner bereits hinterlegt – Sie sehen auf einen Blick, wie viel Netto Sie realistisch erwarten können.
Weitere Abzüge für Grenzgänger:innen in der Schweiz
Auch wenn der Schweizer Nettolohn auf den ersten Blick attraktiv erscheint, sollten Sie als Grenzgänger:in zwei wichtige zusätzliche Kostenfaktoren nicht übersehen:
- Krankenversicherung für Grenzgänger:innen
- Einkommensteuer in Deutschland
Beide Posten haben erheblichen Einfluss auf Ihr tatsächliches Nettoeinkommen – insbesondere, wenn Sie zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen oder Steuerklassen wählen können.
Krankenversicherung für Grenzgänger:innen
Als Grenzgänger:in unterliegen Sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz (Erwerbsortprinzip). Das bedeutet: Wer in der Schweiz arbeitet, muss sich auch dort versichern – zumindest theoretisch.
Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie dem EFTA-Abkommen haben Grenzgänger:innen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich das sogenannte Optionsrecht. Dieses erlaubt Ihnen, sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen und stattdessen:
- in Deutschland gesetzlich oder privat versichert zu bleiben
- oder eine spezielle Grenzgängerkasse zu wählen
💡 Achtung: Je nach Wohnort, Einkommen, Alter und Familiensituation kann die Wahl der Versicherung mehrere hundert Euro pro Monat sparen – oder kosten.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu den 3 Krankenversicherungsmodellen für Grenzgänger:innen.
Auch Interessant: Die günstigsten Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz
Einkommensteuer in Deutschland für Grenzgänger:innen
Wie funktioniert die Einkommensteuer für Grenzgänger?
Da Sie in Deutschland wohnen, bleiben Sie dort grundsätzlich voll steuerpflichtig – auch wenn Ihr Einkommen aus der Schweiz stammt. Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz.
Das bedeutet für Sie konkret:
- In der Schweiz zahlen Sie eine Quellensteuer in Höhe von 4,5 %
- Diese wird in Deutschland auf Ihre Einkommensteuer angerechnet
- Sie müssen in Ihrer Steuererklärung die Anlage N-Gre ausfüllen
- In den meisten Fällen verlangt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen:
- Einkommensteuer
- Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
💡 Wichtig: Als Grenzgänger:in sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Vorauszahlungen korrekt und pünktlich zu leisten – sonst drohen Nachzahlungen und Säumniszuschläge.
Disclaimer:
Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich für eine exakte Nettolohn-Berechnung an einen Steuerberater oder einen anderen nach § 4 StBerG zugelassenen Beruf.
Netto-Lohnberechnung für Grenzgänger:innen in der Schweiz

Was bleibt netto als Grenzgänger:in in der Schweiz übrig? Diese Frage stellen sich viele, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen. Unser Brutto-Netto-Rechner liefert Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres monatlichen Nettolohns – unter Berücksichtigung aller üblichen Abzüge wie Sozialversicherungen, Unfallversicherung und Quellensteuer.
Da die tatsächliche Höhe Ihres Nettoeinkommens jedoch stark von Ihrer individuellen Situation abhängt, ersetzt der Rechner keine individuelle Beratung. Er gibt Ihnen aber eine solide Orientierung, was vom Bruttogehalt nach Abzug der Schweizer Beiträge übrig bleibt.
Hinweis zur Berechnung
Die Ergebnisse unseres Rechners dienen als Orientierung und basieren auf typischen Beitragssätzen. Eine exakte Berechnung Ihres individuellen Nettolohns ist nicht möglich, da sie von vielen Faktoren abhängt:
- Familiensituation & Steuerklasse
- gewähltes Krankenversicherungsmodell
- Arbeitsvertrag (z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
- Kirchenzugehörigkeit
- Freibeträge & Vorsorgeoptionen
👉 Eine genaue Berechnung erhalten Sie durch einen Steuerberater oder eine entsprechend zugelassene Beratungsstelle.
🔗 Mehr zur Steuerpflicht für Grenzgänger in der Schweiz erfahren
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invaliditätsversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO)
Die sogenannte 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems bildet die Basis der Altersvorsorge und dient der Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Sie besteht aus drei Komponenten: der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invaliditätsversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO).
Beitragspflichtig sind alle Erwerbstätigen in der Schweiz – einschließlich Grenzgänger:innen – ab dem 1. Januar nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Beiträge werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
Der Gesamtbeitrag zur 1. Säule beträgt 10,55 % des Bruttolohns. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- AHV: 8,4 %
- IV: 1,4 %
- EO: 0,45 %
Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in übernommen – also jeweils 5,275 % des Bruttolohns.
Für Grenzgänger:innen ist dieser Abzug verpflichtend und wird automatisch vom Lohn einbehalten. Die AHV-Beiträge gelten als Grundpfeiler der Netto-Lohnberechnung in der Schweiz.
Schweizer Pensionskasse (BVG)
Die 2. Säule des Schweizer Rentensystems, auch bekannt als berufliche Vorsorge oder BVG (Berufliches Vorsorgegesetz), ergänzt die AHV und schützt Arbeitnehmer:innen vor den finanziellen Folgen von Erwerbsunfähigkeit, Invalidität und Altersarmut. Sie zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern – über die reine Existenzsicherung der 1. Säule hinaus.
Die Beiträge zur Pensionskasse sind für alle Arbeitnehmer:innen obligatorisch, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 21.150 CHF pro Jahr verdienen. Auch Grenzgänger:innen mit Arbeitsort Schweiz fallen unter diese Regelung.
Die Höhe der BVG-Beiträge richtet sich nach dem Alter der versicherten Person und steigt mit zunehmendem Lebensalter stufenweise an:
- im Alter von 25 bis 34 Jahren: 7 %
- von 35 bis 44 Jahren: 10 %
- von 45 bis 54 Jahren: 15 %
- von 55 bis 65 Jahren: 18 %
Wie bei der AHV teilen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in die Beiträge zur Pensionskasse jeweils zur Hälfte. Diese Abzüge werden direkt vom Bruttolohn einbehalten und fließen in Ihre persönliche Vorsorge ein.
Was viele nicht wissen: Grenzgänger:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die Pensionskasse nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz auszahlen zu lassen. Details dazu erläutern wir in unserem Ratgeber Pensionskasse auszahlen lassen – Anleitung für Grenzgänger:innen.
Unfallversicherung (UVG) & Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)
Schweizer Arbeitnehmer:innen – und damit auch Grenzgänger:innen – sind obligatorisch durch ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Diese gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung nach UVG deckt Arbeitsunfälle sowie Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ab. Die Beiträge hierfür übernimmt das Unternehmen vollständig, sodass für Arbeitnehmer:innen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sobald Ihre regelmäßige Arbeitszeit acht Stunden pro Woche übersteigt, wird zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) erforderlich. Diese erweitert den Versicherungsschutz auf Unfälle in der Freizeit – etwa im Haushalt, beim Sport oder im Straßenverkehr außerhalb des Arbeitsweges.
Die Prämien für die NBUV trägt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer selbst. Sie werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen und liegen in der Regel zwischen 1 % und 3 % des Gehalts, abhängig von Branche, Risiko und Versicherungsmodell.
Als Grenzgänger:in zählt die NBUV zu den typischen Lohnabzügen in der Schweiz und sollte bei der Netto-Lohnberechnung unbedingt mitberücksichtigt werden.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Als in der Schweiz beschäftigte Person sind auch deutsche Grenzgänger:innen in der Arbeitslosenversicherung (ALV) beitragspflichtig. Die Beiträge werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
Der Beitragssatz zur ALV beträgt aktuell 2,2 % auf das Bruttoeinkommen bis 148.200 CHF pro Jahr. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in tragen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte. Der Abzug erscheint somit anteilig auf Ihrer Lohnabrechnung.
Leistungen aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung können Grenzgänger:innen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten – beispielsweise bei Kurzarbeit, Teilarbeitslosigkeit oder einem vorübergehenden Verdienstausfall. Sollte das Arbeitsverhältnis jedoch vollständig enden, zum Beispiel durch Kündigung, ist das Arbeitslosengeld in Deutschland bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den standardmäßigen Lohnabzügen in der Schweiz und sollte bei der Netto-Berechnung von Grenzgänger-Gehältern immer berücksichtigt werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Krankentagegeld)
In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit. Ob und in welchem Umfang der Lohn im Krankheitsfall weiterbezahlt wird, regelt der individuelle Arbeitsvertrag. Die Dauer der Lohnfortzahlung kann je nach Unternehmen, Branche und Anstellungsbedingungen stark variieren.
Zur finanziellen Absicherung bei längerer Krankheit ist in der Schweiz daher der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung üblich. Diese Versicherung springt ein, wenn der Arbeitgeber keine oder nur teilweise Lohnfortzahlung gewährt – und ist damit ein zentraler Bestandteil der sozialen Absicherung auch für Grenzgänger:innen.
Viele Schweizer Arbeitgeber:innen schließen eine solche Versicherung für ihre Angestellten standardmäßig ab. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung werden entweder vollständig vom Arbeitgeber übernommen, vom Arbeitnehmer selbst getragen oder anteilig zwischen beiden Parteien aufgeteilt. In der Regel liegt der Beitragssatz bei etwa 1 % des Bruttolohns.
Für Grenzgänger:innen empfiehlt es sich, die Regelung zur Lohnfortzahlung vor Vertragsunterzeichnung genau zu prüfen – denn im Krankheitsfall kann diese Versicherung entscheidend sein, um den Lebensunterhalt abzusichern.
Quellensteuer für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, unterliegen den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen beiden Ländern. Dieses Abkommen stellt sicher, dass Einkommen nicht doppelt besteuert wird, sondern die Steuerpflicht eindeutig geregelt ist.
Obwohl der überwiegende Teil der Steuerlast in Deutschland beglichen wird, fällt für deutsche Arbeitnehmer:innen mit Arbeitsplatz in der Schweiz eine Quellensteuer in Höhe von 4,5 % an. Diese wird direkt vom Schweizer Arbeitgeber einbehalten und an die Schweizer Steuerbehörde abgeführt.
Damit Sie als Grenzgänger:in nicht doppelt besteuert werden, wird die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer auf Ihre Einkommensteuer in Deutschland angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Kalenderjahr an mindestens 60 Tagen an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren – eine Bedingung, die die meisten Grenzgänger:innen erfüllen.
Die Quellensteuer zählt zu den fixen Abzügen vom Bruttolohn und fließt in die Netto-Lohnberechnung für Grenzgänger:innen ein. Sie ist auch dann zu berücksichtigen, wenn Sie in Deutschland zusätzlich Einkommensteuer entrichten müssen.
Häufige Fragen zur Nettolohn-Berechnung für Grenzgänger:innen
Was bleibt vom Schweizer Lohn übrig als Grenzgänger:in?
Als Grenzgänger:in mit Arbeitsort Schweiz und Wohnsitz in Deutschland bleiben nach Abzug von AHV, BVG, ALV, NBU und Quellensteuer in der Regel rund 75–85 % des Bruttolohns übrig. Weitere Kosten wie Krankenversicherung und Einkommensteuer in Deutschland sollten zusätzlich berücksichtigt werden.
Welche Abzüge gelten für Grenzgänger:innen in der Schweiz?
Die wichtigsten Abzüge sind: AHV, IV, EO (insgesamt 10,55 %), die Pensionskasse BVG (je nach Alter zwischen 7 % und 18 %), ALV (1,1 %), Unfallversicherung (1–3 %) sowie die Quellensteuer in Höhe von 4,5 % für deutsche Grenzgänger:innen.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für Grenzgänger:innen?
Grenzgänger:innen unterliegen der Schweizer Versicherungspflicht, können sich aber über das sogenannte Optionsrecht davon befreien lassen. Zur Auswahl stehen dann die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, eine private Krankenversicherung oder spezielle Grenzgängertarife – je nach Modell können erhebliche monatliche Unterschiede entstehen.
Wie wird die Schweizer Quellensteuer in Deutschland angerechnet?
Die Quellensteuer in Höhe von 4,5 %, die in der Schweiz einbehalten wird, wird laut Doppelbesteuerungsabkommen auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Voraussetzung ist, dass Sie regelmäßig an Ihrem Wohnort in Deutschland übernachten – was für die meisten Grenzgänger:innen zutrifft.