Grenzgänger in der Schweiz

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Altersvorsorge für Grenzgänger in der Schweiz

Die Altersvorsorge im Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen:

Die Alters- und Hinterlassenenversorgung (AHV/IV/EL/EO), die berufliche Vorsorge (BVG oder Pensionskasse/UVG/ Krankentaggeldversicherung), sowie die private Vorsorge, häufig “Säule 3” oder dritte Säule genannt. Letztere wirft bei Grenzgängern häufig Fragen auf.

Wir unterstützen Sie gern und beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer privaten Vorsorge/Säule 3A.

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Erste Säule

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Personen, die in der Schweiz wohnen, und/oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) pflichtversichert.

Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter weitestgehend decken. Analog dazu besteht die Pflichtversicherung in der Invalidenversicherung (IV).

Jeder AHV-Versicherte erhält eine Versichertenkarte, auf der die AHV-Nummer und der Name der zuständigen AHV-Ausgleichskasse vermerkt ist. 

 

Die Versicherungsbeiträge werden automatisch vom Arbeitgeber abgeführt und liegen aktuell bei 5,25% (AHV/IV/ELO).

Grundlage für die Rentenberechnung im Alter ist die Zahl an Jahren, in denen eingezahlt wurde, sowie das Jahreseinkommen des Versicherten.

Die Regelaltersrente beginnt bei Frauen und Männern ab 65 Jahren. Bei Frauen ist auch ein Vorbezug ab 62 Jahren möglich, allerdings verbunden mit einer Rentenkürzung.

Zweite Säule

BVG: Berufliche Vorsorge und Pensionskasse

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mindestens 21.150 CHF pro Jahr verdienen, bezahlen obligatorisch Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG), landläufig auch Pensionskasse genannt.

Die Beiträge sind bis zu einem Arbeitsentgelt von maximal 84.600 CHF zu bezahlen.

Die Beiträge für die dadurch abgesicherten Risiko- und Altersleistungen sind gestaffelt, abhängig vom Alter des Versicherten. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen, es ist jedoch auch mehr möglich, der sogenannte überobligatorische Anteil.

 

Im Gegensatz zur AHV ist das Pensionskassen- oder BVG-Guthaben kapitalgedeckt – die Beiträge werden auf einem individuellen Pensionskassenkonto gesammelt und verzinst.

Wie in der AHV liegt das ordentliche Rentenalter bei Frauen und Männern bei 65 Jahren. Unter Umständen ist ein Bezug als einmalige Kapitalleistung, alternativ zur lebenslangen Rente, möglich.

Dritte Säule

 Gebundene Vorsorge (3a) und
freie Vorsorge ( 3b)

Die Lücken der AHV und BVG im Vergleich zum vorherigen Einkommen kann man als Grenzgänger oder Aufenthalter durch private Vorsorge, die dritte Säule der Altersversorgung, abdecken. Dabei wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden.

Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) dient ausschließlich und unwiderruflich der Altersvorsorge. Die Säule 3a bringt die größten steuerlichen Vorteile, da sie staatlich gefördert wird.

 

Bis zu einem Höchstbetrag von 6768 CHF (Stand 2016) können Beiträge in diese Variante der Vorsorge eingezahlt werden.

Die freie Vorsorge (Säule 3b) umfasst auch weitere Varianten der privaten Vorsorge, nicht nur Versicherungspolicen, sondern auch das weitere Privatvermögen. Im Gegensatz zur Säule 3a genießt die Säule 3b keine grundsätzlichen Steuervorteile. Dafür sind die Erträge bei der Auszahlung steuerfrei.

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Häufige Fragen zur
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Wo zahle ich als Grenzgänger in die Rentenversicherung ein?

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