Grenzgänger in der Schweiz
Säule 3a für Grenzgänger
Ihre Absicherung
Die Säule 3A für Grenzgänger
Als Grenzgänger profitieren Sie in der Regel automatisch von den beiden ersten Säulen des Schweizer Rentensystems: AHV und BVG (Pensionskasse). Die 3. Säule im eigentlichen Sinne bleibt Ihnen als Grenzgänger, im Gegensatz zu den Schweizer Arbeitskollegen, verschlossen.
Um Grenzgängern eine adäquate Versorgung zu ermöglichen, hat die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe erlassen, dass Grenzgänger Zugang zur steuerlich geförderten Direktversicherung (§3 Nr. 63 EStG) bekommen.
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Ihre Vorteile
Steuervorteile der Direktversicherung
Diese dritte Säule für Grenzgänger ermöglicht Ihnen, bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Direktversicherung einzubezahlen – beispielsweise bei der Helvetia oder der Zurich.
Da die Beiträge steuerfrei sind, können Sie mit einem vergleichsweise geringen Eigenbeitrag einen hohen Beitrag für Ihre Altersvorsorge aufbringen. Erst die Auszahlung im Rentenalter muss dann nachgelagert versteuert werden.
Die Steuervorteile durch die 3. Säule für Grenzgänger können Sie entweder über Ihre jährliche Steuererklärung oder durch eine Reduzierung Ihrer Vorauszahlung an das Finanzamt geltend machen.
Falls notwendig, kann der Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber, auch in Deutschland, übertragen oder privat fortgeführt werden. Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag ebenfalls privat fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden – außerdem ist der Vertrag ALG-II-geschützt!
Unsere Expertise
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Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in.