Die Unfallversicherung für Grenzgänger
Für Arbeitnehmer in der Schweiz, also auch für Grenzgänger, besteht eine Unfallversicherungspflicht (UVG).
Die Berufsunfallversicherung leistet für Berufskrankheiten und Berufsunfälle. Träger der Berufsunfallversicherung ist meist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, kurz SUVA.
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen. Auch Nichtberufsunfälle werden in der Regel für Arbeitnehmer versichert, der Beitrag hierfür wird aber dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen.
Je nach Gefährdung des ausgeübten Berufs liegt der Beitrag für den Arbeitnehmer bei etwa ein bis drei Prozent des Bruttoeinkommens.

Wie läuft die Beratung ab?
Häufige Fragen
Die Beratung durch unsere Experten ist 100% kostenlos. Vom ersten Kontakt bis hin zum Abschluss der Versicherung fallen keine Kosten für Sie an.
Unsere Experten stehen rechtlich zu 100% auf Ihrer Seite und sind keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet.
Wir betreuen und beraten Kunden im Raum Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden, Freiburg, Schopfheim, Grenzach-Whylen, Bad Säckingen und Umgebung.
Als Grenzgängerdienst Kunde profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Grenzgängern, Privatpersonen und Kleingewerben. Durch unsere Beziehungen zu über 100 Versicherungsgesellschaften finden wir immer das passende Produkt für Ihre individuellen Bedürfnisse. Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität.