Die Schweiz gehört zu den liebsten Auswanderungszielen der Deutschen.
Neben der hohen Lebensqualität ist es vor allem das hohe Lohnniveau, dass die Deutschen zum Leben und Arbeiten in die Schweiz zieht.
Auch sogenannte Grenzgänger:innen, also Menschen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, zieht es jeden Tag in die Eidgenossenschaft.
Sie profitieren von den hohen Gehältern in der Schweiz und den vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten in den grenznahen Regionen Deutschlands.
Doch egal ob als Grenzgänger:in, Wochenaufenthalter:in oder Zuzügler:in: Wer als Deutsche:r in der Schweiz arbeiten möchte, muss einiges beachten!
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie zum Arbeiten in der Schweiz wissen müssen.
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Wer darf in der Schweiz arbeiten?
Das Zulassungssystem für den Arbeitsmarkt in der Schweiz ermöglicht es grundsätzlich jedem, eine Tätigkeit in der Schweiz aufzunehmen.
Etwas komplexer wird es jedoch bei der Frage, wer sich in der Schweiz aufhalten darf.
Die Schweiz hat dazu für Ausländer, die hier arbeiten möchten, ein duales System eingerichtet.
Staatsangehörige aus den sogenannten EU-/EFTA-Staaten profitieren von dem freien Personenverkehr und können sich generell drei Monate im Land aufhalten, um eine Arbeit zu finden.
Für längere Aufenthalte bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung, welche mit einem gültigen Ausweis oder Pass, sowie einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers (zum Beispiel Arbeitsvertrag) bei der zuständigen Wohnbehörde erteilt wird.
Für die sogenannten Grenzgänger in der Schweiz, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, erübrigt sich diese Frage, da diese Personen ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten.
Staatsangehörige aus anderen Ländern (Drittstaaten), für die einschränkende Vorgaben gelten, müssen über eine Arbeitsbewilligung und einen Arbeitsvertrag verfügen, ehe sie einreisen dürfen.
Welche Bewilligungen braucht man, um in der Schweiz zu arbeiten?
Um in der Schweiz zu arbeiten, ist eine Aufenthaltsbewilligung für EU-Staatsangehörige nötig. Diese ist in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
Den L-Ausweis erhalten Personen, welche ein befristetes Arbeitsverhältnis von weniger als einem Jahr haben.
Arbeitsuchende bekommen nach drei Monaten im Land ebenfalls diesen L-Ausweis, welcher bis 12 Monate gelten kann. Der L-Ausweis kann nach einem Jahr erneuert werden.
EU-Staatsangehörige dürfen bis zu drei Monate ohne eine spezielle Bewilligung in der Schweiz arbeiten, hierbei besteht lediglich eine Meldepflicht.
Dauert die Arbeit unerwartet länger, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde melden und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten, der EFTA- und EU17-Staaten, welche für weniger als drei Monate im Land einer selbstständigen Arbeit nachgehen oder von einem Unternehmen im EFTA-/ EU17-Raum für Kurzeinsätze von weniger als 90 Tagen in die Schweiz geschickt werden, benötigen keine Bewilligung.
Auch hier besteht eine Meldepflicht. Die Arbeitnehmer können sich online registrieren.
Eine Anmeldung muss allerdings vor Aufnahme einer Arbeit erfolgen.
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
Die Aufenthaltsbewilligung ist der B-Ausweis.
Diesen erhalten Menschen, die ein unbefristetes oder wenigstens 12 Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben.
Diese Bewilligung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird ebenfalls um weitere 5 Jahre verlängert, wenn Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt werden.
Eine Verlängerung kann auf ein Jahr begrenzt werden, wenn die Person seit mehr als 12 Monaten arbeitslos gewesen ist.
Auch Menschen, welche sich bei hinreichenden finanziellen Mitteln ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz niederlassen, erhalten den B-Ausweis.
Genauso erhalten Personen, welche sich in der Schweiz selbstständig machen möchten und die Selbstständigkeit nachweisen können, die Aufenthaltsbewilligung über 5 Jahre.
Für Bürgerinnen und Bürger aus den Drittstaaten ist der Zugang zum Land einschränkender.
Arbeitskräfte, welche nicht aus EU-Staaten stammen, müssen ein garantiertes Arbeitsangebot und eine Arbeitsbewilligung besitzen, ehe sie in die Schweiz einreisen.
Eine Person aus Drittstaaten kann eine Arbeit nur antreten, wenn diese gut qualifiziert ist und für die Stelle niemand aus dem Schweizer Wirtschaftsraum gefunden werden kann.
Der Arbeitgeber muss dann nachweisen können, dass diese für die Besetzung der Stelle genau nach einer einheimischen Arbeitskraft oder einer Person aus dem EU-Raum gesucht hat.
Die Zahl der Bewilligungen für Drittstaatenangehörige ist außerdem begrenzt.
Die besten Chancen auf die Arbeitsbewilligung haben Spezialisten, Manager und andere qualifizierte Personen.
Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
Der G-Ausweis wird ausschliesslich an Personen aus EU-/EFTA-Staaten verteilt, welche in der Schweiz arbeiten und in Deutschland (oder einem anderen EU-/EFTA-Staat) leben.
Voraussetzung ist, dass die Grenzgänger:innen mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Die Grenzgängerbewilligung ist für 5 Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist.
Für befristete Arbeitsverträge mit einer Länge von 3 bis 12 Monaten richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags.
Alle Informationen zur Arbeitsbewilligung und dem Antrag finden Sie auch hier: Bewilligungen für Grenzgänger.
Wie sind die Arbeitsbedingungen in der Schweiz?
Die Arbeitsbedingungen sind in der Schweiz mit denen in Deutschland vergleichbar.
Die Wochenarbeitszeiten sind zwischen 40 und 44 Stunden festgesetzt.
Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeiten in der Woche legt das Schweizer Arbeitsgesetz fest.
Mehrarbeit, welche über die vertraglich ausgemachte Arbeitszeit hinausgeht, wird in der Schweiz als Überstunden angerechnet.
Diese können mit Freizeit abgegolten werden.
Ist dies nicht so einfach möglich und ist im Arbeitsvertag nichts vereinbart, wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Stunden mit einem Aufschlag von wenigstens 25 Prozent zu entlohnen.
Das Gehalts- und Lohnniveau in der Schweiz liegt erheblich über dem der Nachbarländer.
Einen gesetzlich definierten Mindestlohn gibt es in der Schweiz – entgegen vielen Gerüchten – jedoch nicht.
Oftmals werden Löhne nach dem Dienstalterprinzip geregelt.
Je länger die Arbeitnehmer:innen in dem Beruf arbeiten, umso höher fällt also das Entgelt aus.
In manchen Branchen gibt es die Gesamtarbeitsverträge.
Die hierin festgelegten Löhne und Gehälter gelten für alle Arbeitnehmer:innen der Branche.
Arbeitnehmer:innen in der Schweiz haben einen Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen im Jahr.
Arbeitnehmer:innen unter 20 Jahren haben sogar einen Mindesturlaubsanspruch von 5 Wochen.
Wie viel verdient man in der Schweiz?
In der Schweiz verdienen Arbeitnehmer:innen in Vollzeit durchschnittlich 6.538 CHF brutto pro Monat.
Dies entspricht etwa 6.015 Euro.
Nirgendwo sonst auf der Welt werden im Schnitt höhere Gehälter bezahlt.
Der Mittelwert – das sogenannte Mediangehalt – liegt bei 6.502 CHF brutto im Monat.
Der durchschnittliche Nettolohn bei 4.917 CHF.
Alle Informationen zu den Gehältern in der Schweiz finden Sie zusätzlich in unserem Beitrag: Gehalt in der Schweiz.
Die Höhe des Gehalts lässt sich aber nur im Vergleich zu den anfallenden Lebenshaltungskosten in der Schweiz beurteilen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserer ausführlichen Übersicht:
Lebenshaltungskosten in der Schweiz: Der überraschende Preisvergleich
Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, profitieren hier besonders von den niedrigeren Kosten in Deutschland.
Welche Versicherungen brauchen Arbeitnehmer:innen in der Schweiz?
Nach der Einwanderung in das Land oder nach der Arbeitsaufnahme müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach ihrer Anmeldung im Land eine Krankenversicherung nachweisen.
Diese ist verpflichtend.
Im Vergleich zu Deutschland trägt der Arbeitgeber hierbei keinen Anteil mit.
So muss die Krankenversicherung vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden.
Im Vergleich dazu sind die Kosten allerdings viel geringer als in Deutschland.
Außerdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Arbeitnehmer mit der Schweizer Krankenkasse Ärzte in Deutschland aufsuchen können.
Die Krankenversicherung ist auch für Grenzgänger:innen verpflichtend.
Die Krankenversicherung für Grenzgänger:innen deckt die Grundversorgung nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG ab.
Mit dem Formular E106 für Grenzgänger:innen können Sie wie gewohnt und ohne zusätzliche Kosten weiterhin Behandlungen in Deutschland in Anspruch nehmen.
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Ebenfalls notwendig ist eine private Haftpflichtversicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung.
Denn diese wird von vielen Vermieter:innen gefordert und muss entsprechend bei der Wohnungssuche nachgewiesen werden.
Diese Versicherung deckt Schäden am Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Naturgewalten, Feuer oder Raub ab und sorgt damit für viel Sicherheit.
Es ist daher sinnvoll diese Versicherung in der Schweiz abzuschließen und damit für eine große Akzeptanz zu sorgen.
Die deutschen Versicherungen werden von manchen Vermieter:innen widerwillig akzeptiert.
Eine private Haftpflichtversicherung ist zudem notwendig, da diese finanziellen Verpflichtungen für Schäden gegenüber anderen Personen übernimmt.
Welche Steuern zahlen Arbeitnehmer:innen in der Schweiz?
Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen die Arbeitnehmer in der Schweiz relativ wenig Abgaben an den Staat bezahlen.
Die Steuerbelastung variiert zudem sehr stark je nach Wohnkanton und -gemeinde.
So zahlt man im Kanton Zug nur 22,2% Einkommensteuer, während Bewohner des Kantons Genf mit 45% fast am deutschen Höchstsatz liegen.
Im Durchschnitt liegt der Einkommensteuersatz in der Schweiz bei 33,45%.
Einen genauen Überblick der Steuersätze in der Schweiz finden Sie hier: Steuern Schweiz
Grenzgänger:innen zahlen in der Schweiz hingegen lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5%.
Die Einkommensteuer wird im Wohnland entrichtet.
Wie das funktioniert und was es bedeutet, können Sie hier lesen: Grenzgänger Schweiz Steuern
Grundlage dafür ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
Will man in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, bezahlt man also die Quellensteuer in der Schweiz und die Einkommensteuer an das Finanzamt in Deutschland.
Die Mehrwertsteuer ist in der Schweiz deutlich niedriger als in Deutschland.
Für Nahrungsmittel, Zeitungen und Medikamente beträgt sie 2,5 Prozent, für fast alle anderen Einkäufe und Leistungen beträgt sie 7,7%.
Welche Jobs werden in der Schweiz gesucht?
Sehr gute Bedingungen eine Arbeit in der Schweiz zu finden, haben Menschen, die in den stark gefragten Berufsfeldern eine Ausbildung haben.
Arbeiten in der Schweiz ist vor allem als Reinigungs- und Hauspersonal, als Ingenieur:in im Bereich Mechanik, Bauwesen und Elektrik möglich.
Auch Wissenschaftler:innen, Forscher:innen, Jurist:innen und Projektmanager:innen sind im Land gefragt.
Als Deutsche:r in der Schweiz arbeiten ist ebenso als LKW-Fahrer:in, Empfangspersonal und als Mitarbeiter:in im Baumaschinentransport möglich.
Wie finde ich einen Job in der Schweiz?
Die Schweiz ist eines der wirtschaftlich stabilsten und stärksten Länder der Welt.
Die Jobsuche gestaltet sich in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland.
Neben Jobausschreibungen in professionellen Netzwerken wie LinkedIn oder Xing, finden Sie die meisten Jobangebote in Jobportalen.
Zu den beliebtesten Jobportalen zählen jobs.ch, jobscout24.ch und monster.ch.
Zusätzlich unterstützen die Arbeitsvermittlungszentren der Kantone bei der Jobsuche.
Diese sind mit der Agentur für Arbeit vergleichbar.
Entdecken Sie weitere Informationen, Tipps und Tricks zur Arbeitssuche in unserem Ratgeber Jobsuche in der Schweiz.
Leben in der Schweiz
Neben der wunderschönen Landschaft hat die Schweiz auch in Sachen Wirtschaft, Kultur und Lebensstil sehr viel zu bieten.
Das Leben in der Schweiz ist im Vergleich zu Deutschland und anderen Ländern EU-Ländern oft eine teure Angelegenheit.
Eine Wohnung kann schnell den Großteil des Einkommens beanspruchen, oft genug müssen Menschen für 40 Quadratmeter mehr als 1000 Schweizer Franken (circa 920 Euro) im Monat zahlen und in größeren Städten wir Basel, Zürich und Genf reicht dies noch längst nicht.
Meist ist eine Wohnung unmöbliert, hat jedoch einen Herd oder einen Kühlschrank, oft auch eine Spülmaschine oder eine Waschmaschine in den Kellerräumen.
Eine gute Alternative für Singles kann eine Wohngemeinschaft sein.
Bedeutend ist es, sich in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen, um eventuellen Problemen mit dem ersten Mieter vorzubeugen.
Möchten Arbeitnehmer nicht die ersten Wochen im Land im Hotel verbringen, empfiehlt es sich, bereits vor der Übersiedlung auf die Suche nach einer Wohnung zu gehen und sich vor Vertragsabschluss das Objekt genau anzusehen und dann den Mietvertrag zu überprüfen.
Wenn die Wohnung bezogen ist, darf nicht vergessen werden, dass Wasser, Gas und Strom angemeldet werden müssen.
Umzug
Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss den Hausrat über die Grenze transportieren.
Mit einigen Vorbereitungen gelingt dies einfach und reibungslos.
Alle Formalitäten für den Aufenthalt im Land müssen die Betroffenen schon erledigt haben.
Damit der Hausrat, wie Geschirr, Möbel, Bücher und Kleider ohne Abgaben in die Schweiz gebracht werden kann, ist die Wohnsitzverlegung nötig.
Die Mieter:innen weisen eine Wohnsitzverlegung beispielsweise mit einem Miet- oder Arbeitsvertrag nach.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Mieter ein Verzeichnis aller eingeführten Sachen erstellen.
Diese müssen sie schon während wenigstens sechs Monaten genutzt haben und auch nach dem Umzug weiterhin benutzen.
Eine Einfuhr des Umzugsgutes muss in jedem Fall während der Öffnungszeiten der Zollstationen für Handelswaren erfolgen.
Lebenshaltungskosten
Als Deutsche:r in der Schweiz arbeiten bedeutet, dass sich Arbeitnehmer:innen nicht unbedingt mit den hohen Lebenshaltungskosten abfinden müssen.
Schweizer Familien dagegen haben durchschnittliche Ausgaben in Höhe von 10.852 CHF im Monat.
Dies entspricht 10.043 Euro.
Die Lebenshaltungskosten setzen sich aus den Steuern und anderen Abgaben in Höhe von 3.781 CHF (etwa 3.499 Euro) und Konsumausgaben mit 7.071 CHF (etwa 6.544 Euro) zusammen.
Eine genaue Auflistung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland finden Sie in unserer Übersicht: Lebenshaltungskosten in der Schweiz.
Konto eröffnen
Es ist sehr gut möglich, ein Konto in der Schweiz aus der Ferne zu eröffnen.
Jedoch müssen die Kontoinhaber:innen die notwendigen Dokumente per Post senden, per E-Mail ist dies nicht möglich.
Einige Banken erlauben die Eröffnung der Konten durch einen Repräsentanten, welcher vor Ort die Dokumente im Namen der Kontoinhaber:innen vorlegen kann.
Wenn es einfacher ist, das Konto vor Ort zu eröffnen, kann es schlau sein, schon vorab alles zu klären.
Dies geschieht, da Banken in der Schweiz zögerlich sein können, wenn die Kontoinhaber:innen ein Konto ohne eine Wohnadresse eröffnen möchten – Vermieter:innen dagegen sind zögerlich, an Menschen zu vermieten, wenn diese kein lokales Konto in der Schweiz haben.
In der Schweiz arbeiten, in Deutschland wohnen – Grenzgänger:innen
Schweiz arbeiten, Deutschland wohnen: Jedes Jahr entscheiden sich tausende Deutsche dazu, eine Arbeit in der Schweiz aufzunehmen und ihren Wohnsitz in Deutschland zu behalten.
Diese sogenannten Grenzgänger:innen leben häufig in grenznahen Städten wie Lörrach oder Weil am Rhein und pendeln meist täglich, mindestens aber einmal in der Woche über die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, profitieren vom hohen Schweizer Lohnniveau und den niedrigen Lebenshaltungskosten.
Alle Informationen für deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz finden Sie in unserem neuen Grenzgänger Handbuch [2024].
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Fazit: Lohnt sich das Arbeiten in der Schweiz?
Egal ob als Grenzgänger:in, Aufenthalter:in oder Zuzügler:in: Das Arbeiten in der Schweiz lohnt sich!
Der durchschnittliche Lohn liegt in der Schweiz erheblich höher, als in den Nachbarländern, wie beispielsweise Deutschland und weckt deshalb immer wieder ein großes Interesse an der Arbeit im Land.
Zudem ist die Schweiz kulturell sehr ähnlich zu Deutschland. Auch sprachlich gibt es kaum Hürden.
Derzeit leben über 300.000 Deutsche in der Schweiz.
Zusätzlich pendeln mehr als 60.000 Deutsche Grenzgänger:innen im Jahr zum Arbeiten über die Grenze.
Das Wichtigste nochmal auf einen Blick
Wer darf in der Schweiz arbeiten?
Jede:r Deutsche, EU-/EFTA-Staatsangehörige und Angehörige eines Drittstaates darf in der Schweiz arbeiten.
Welche Bewilligungen braucht man, um in der Schweiz zu arbeiten?
Um in der Schweiz zu arbeiten, wird eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) benötigt.
Wie sind die Arbeitsbedingungen in der Schweiz?
Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind sehr ähnlich zu den Arbeitsbedingungen in Deutschland.
Die Wochenarbeitszeit liegt in der Regel zwischen 40 und 45 Stunden. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Tage im Jahr.
Einen Mindestlohn gibt es jedoch nicht.
Lohnt sich das Arbeiten in der Schweiz?
Das Arbeiten in der Schweiz lohnt sich für Grenzgänger:innen, Aufenthalter:innen und Zuzügler:innen aufgrund des hohen Lohnniveaus und der hohen Lebensqualität.
Wie viel verdient man in der Schweiz?
Der Durchschnittslohn in der Schweiz beträgt 6.538 CHF brutto pro Monat.
Welche Versicherungen braucht man in der Schweiz?
Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet ist dazu verpflichtet, einen Krankenversicherung zu besitzen.
Zusätzlich gehören die Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung zu den essentiellen Versicherungen in der Schweiz.
Grenzgänger:innen sollten sich unbedingt professionell beraten lassen, um sich gegen hohe Kosten im Krankheits- oder Schadensfall zu schützen.
Wie viele Deutsche leben und arbeiten in der Schweiz?
Derzeit leben über 300.000 Deutsche in der Schweiz.
Zusätzlich pendeln mehr als 60.000 Deutsche Grenzgänger:innen im Jahr zum Arbeiten über die Grenze.
Wie viele Urlaubstage hat man in der Schweiz?
Arbeitnehmer:innen in der Schweiz haben einen Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen im Jahr. Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben sogar einen Mindesturlaubsanspruch von 5 Wochen.
Quellen
- Angaben zu Bewilligungen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit.html
- Leben und Arbeiten in der Schweiz: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html