Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgänger Pflegeversicherung

Ihre Absicherung

Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Die Pflegeversicherung ist ein essentieller Teil Ihrer Absicherung als Grenzgänger in der Schweiz. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Pflegeversicherung, sowie die Empfehlungen unserer Experten.

Für eine unverbindliche und kostenlose Beratung stehen wir Ihnen jederzeit auch telefonisch und vor Ort in unserem Grenzgänger Büro in Lörrach zur Verfügung.

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Notwendigkeit

Warum brauchen Grenzgänger in der Schweiz eine Pflegeversicherung?

Die meisten Grenzgänger, die heutzutage eine Arbeitsstelle in der Schweiz annehmen, entscheiden sich im Bereich der Krankenversicherung für die gesetzliche Schweizer Pflichtversicherung gemäß KVG (Krankenversicherungsgesetz) und erhalten in Deutschland Leistungsaushilfe einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie können dadurch ohne zusätzliche Kosten oder Beiträge Kassenleistungen in Deutschland nutzen. Die Leistungsaushilfe besteht auch im Bereich der Pflegeversicherung, gilt jedoch auch in diesem Bereich nur für die sogenannten Sachleistungen.

Die notwendige stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder die ambulante (häusliche) Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst wird somit bis zu gewissen Beträgen, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad, bezuschusst. 

Auch in diesem Bereich bleibt häufig ein Eigenanteil von etwa der Hälfte der Pflegekosten, dies können in hohen Pflegegraden bis zu ca. 2.500 EUR sein.

Keinen Anspruch haben Grenzgänger mit KVG-Versicherung und deutscher Leistungsaushilfe jedoch auf die sogenannten Geldleistungen im Pflegefall (umgangssprachlich Pflegegeld).

Somit wird keine Geldleistung im Pflegefall für eine häusliche Pflege, etwa durch Angehörige wie (Ehe-)Partner, Familie oder Nachbarn oder auch privates Pflegepersonal erbracht.

Die pflegende Person muss die aufwendige Pflege also ohne finanziellen Ausgleich durch die soziale Pflegeversicherung erbringen und aus Zeitgründen ggf. die eigene Arbeit aufgeben oder einschränken.

Versicherungsvergleich

Welche Pflegeversicherung für Grenzgänger ist die Beste?

Die günstigste und zielgenaueste Lösung ist meist ein Pflegetagegeld (Pflegezusatzversicherung). Mit dieser lässt sich ein Tagessatz absichern, der dann je nach Pflegegrad (Pflegefälle werden je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit in einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingeteilt) prozentual vom Versicherer ausbezahlt wird.

Einige Anbieter lassen eine individuelle Abstufung je nach Pflegegraden zu. Die meisten guten Anbieter haben Zusatzleistungen integriert, wie z.B. eine zusätzliche Einmalleistung bei Eintritt des Pflegefalls oder eine Beitragsbefreiung, sobald der Pflegefall eingetreten ist.

Für den Fall, dass Sie lieber auf eine individuelle, persönliche Beratung verzichten und selbst unkompliziert eine Pflegetagegeldversicherung für Grenzgänger abschließen möchten, haben wir Ihnen nachfolgend eine Online-Antragsstrecke eines unserer Partner, der Allianz Private Krankenversicherung zur Verfügung gestellt.

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Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in. 

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Kosten

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Grenzgänger?

Der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung richtet sich im Wesentlichen nach der versicherten Leistung (Höhe des Pflegetagegeldes), dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer eine Pflegezusatzversicherung in jungen Jahren abschließt, zahlt aufgrund seines Eintrittsalters weniger Beitrag.

Auch der Gesundheitszustand ist relevant, so verlangen die Versicherer bei vielen Vorerkrankungen einen sogenannten versicherungsmedizinischen Zuschlag. Bei schwereren Vorerkrankungen kann der Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung sogar abgelehnt werden.

Leistungen

Welche Leistungen gibt es im Falle der Pflegebedürftigkeit?

Deutsche Pflegeversicherung (GKV/PKV)

Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, so muss zu Beginn der Pflegegrad festgestellt werden – bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung), bei Privatversicherten in der Regel die Compass-Pflegeberatung.

Abhängig von der Schwere des Pflegefalls werden Pflegebedürftigkeit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet. Abhängig davon erbringt die soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung dann Sach- und/oder Geldleistungen in entsprechender Höhe.

Leistung der Pflegeversicherung bei Krankenversicherung nach KVG

Die Besonderheit der Pflegeversicherung bei einer Krankenversicherung nach KVG ist, dass man keinen Anspruch auf Pflegegeld / Geldleistungen im Pflegefall hat.

Somit erbringt bei der so häufig gewählten häuslichen Pflege durch Angehörige oder privates Pflegepersonal weder die Schweizer Pflichtversicherung (KVG), noch die deutsche Aushilfskasse eine Leistung.

Sachleistungen und Pflegegeld

Die soziale Pflegeversicherung gewährt Sachleistungen bis zu einer Höhe von maximal etwa 2.000 EUR monatlich im höchsten Pflegegrad 5. Sie wird erbracht für die stationäre Pflege im Pflegeheim, als auch für häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst. In den niedrigeren Pflegegraden ist die Leistung natürlich weitaus geringer.

Pflegegeld zahlt die soziale Pflegeversicherung für Pflege durch Angehörige, z.B. Partner/in oder Ehepartner/in, Kinder, privates Pflegepersonal, Freunde, Nachbarn, weitere Familienmitglieder. Sie beträgt maximal ca. 1.000 EUR monatlich.

Wichtiges

Worauf sollte man beim Abschluss der Pflegeversicherung achten?

  • Die Höhe des Tagegeldes ist abhängig vom Pflegegrad (1-5) – wichtig ist eine ausreichende Höhe!

 

  • Die Gesundheitsfragen: wird nur nach schweren Erkrankungen, bestehender Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gefragt, oder werden mit offener Fragestellung z.B. Arzt- und Krankenhausbehandlungen und Erkrankungen der letzten 3-5 Jahre abgefragt
  • Dass der Tarif auch tatsächlich für Grenzgänger mit einer Schweizer KVG-Grundversicherung und deutscher gesetzlicher Aushilfskasse abschließbar ist

 

  • Details in den Versicherungsbedingungen: gibt es eine Dynamik, um mit der Inflation Schritt zu halten; müssen nach eingetretenem Leistungsfall weiter Beiträge bezahlt werden, gibt es eine Einmalzahlung bei Eintritt des Pflegefalls oder weitere Zusatzleistungen

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FAQ

Häufige Fragen zur
Pflegeversicherung für Grenzgänger

Ist eine Pflegeversicherung Pflicht für Grenzgänger?

Der Pflichtteil der Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung, soziale Pflegeversicherung über die deutsche gesetzliche Aushilfskasse, private Pflegepflichtversicherung) ist in jedem der drei Grenzgänger-Krankenversicherungsmodelle enthalten. Für Grenzgänger mit Schweizer KVG-Versicherung und gesetzlicher Aushilfskasse in Deutschland ist eine Pflegezusatzversicherung zwar nicht Pflicht, aber wird dringendst empfohlen.

Wann muss die Pflegeversicherung abgeschlossen werden?

Im Idealfall wird die Pflegezusatzversicherung zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem auch die Schweizer Pflichtversicherung (KVG) beginnt.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder Wechsel zu einem deutschen Arbeitgeber?

Die Pflegezusatzversicherung besteht bei Übertritt von der KVG-Versicherung zurück in die deutsche gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung i.d.R. weiter. Sie kann jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (meist 2 Versicherungsjahre) gekündigt werden, häufig ist auch eine zwischenzeitliche Reduzierung des Pflegetagegeldes möglich.

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