Grenzgänger Versicherung

Helsana Basis-Modell

Ihre Absicherung

Helsana Krankenversicherung

Die Versicherungsgesellschaft Helsana bietet in ihrem BASIS-Modell die obligatorische Grundversicherung nach KVG für Grenzgänger in die Schweiz.

Die Helsana Krankenversicherung für Grenzgänger versichert Personen, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, sowie deren nicht-erwerbstätige Familienmitglieder.

Die Leistungen der Krankenversicherung erfolgen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung.

Das Formular E106 ermöglicht Ihnen den problemlosen Arztbesuch in Deutschland.

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Krankenversicherungen nach KVG mit umfangreichen Versicherungsleistungen

ab 158,90 CHF

Versicherungstarif

Helsana Basis-Modell Kostenübersicht

Eintrittsalter
0-18 Jahre
19-25 Jahre
26-59 Jahre
Grenzgänger
79,10 CHF
284,60 CHF
316,20 CHF
Angehörige
85,00 CHF
306,00 CHF
340,00 CHF

Behandlungen in Deutschland

Die Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz ermöglicht es Ihnen auch Behandlungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen.

Mit Hilfe des Formulars E106 können Sie sich in Deutschland durch eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl absichern lassen. So erhalten Sie eine deutsche Versicherungskarte und können die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems wie gewohnt in Anspruch nehmen.

Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Bestimmungen der gewählten gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Behandlungen in der Schweiz

Mit der Helsana Krankenversicherung für Grenzgänger im BASIS-Modell können Sie sich auch in der Schweiz behandeln lassen. Ihren Arzt oder das Spital dürfen Sie dabei selbst wählen.

Die Leistungen, die von der Helsana Grenzgängerversicherung in der Schweiz erbracht werden sind im KVG geregelt. Eine genaue Auflistung finden Sie im Abschnitt Leistungsübersicht.

Bei Behandlungen in der Schweiz im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zahlen Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% (max. 700 CHF), sowie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF.

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Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in. 

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Versicherungslücken

Wichtige Informationen für Grenzgänger:innen in die Schweiz

Grenzgänger:innen erhalten in der Schweiz keine Leistungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Zahnersatz. Wir empfehlen Ihnen eine zusätzliche Absicherung durch eine deutsche Zusatzversicherung, um hohe Kosten zu vermeiden

Zusätzlich gibt es keine Pflegepflichtversicherung nach KVG für Grenzgänger. Im Pflegefall erhalten Sie Leistungshilfe nach dem Sachleistungsprinzip der deutschen Aushilfskasse.

Versicherungsumfang

Leistungsübersicht der Grundversicherung nach KVG

Ambulante Behandlungen

Volle Deckung bei zugelassenen Ärzte, Chiropraktiker, Therapeuten und Hebammen. Zusätzlich nach ärztlicher Verordnung bei Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachfrauen und -männern bzw. Organisationen der Krankenpflege zu Hause sowie Ernährungsberatern.

Medikamente

Gemäß gesetzlicher Arzneimittel- und Spezialitätenliste mit ärztlicher Verordnung.

Mittel und Gegenstände

Ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen.

Psychotherapie

Kostenübernahme bei einem zugelassenen Arzt oder bei Delegation an einen nicht ärztlichen Psychologen oder Psychotherapeuten

Spitalaufenthalt

Volle Deckung für die Allgemeine Abteilung in einem Spital gemäß Spitalliste des Wohnortkantons. Aufenthalt im Mehrbettzimmer, keine freie Arztwahl oder Rooming In.

Medizinische Rehabilitation

Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes.

Zahnbehandlungen

Bei Zahnunfall und schweren Erkrankungen des Kausystems.

Mutterschaft

Kontrolluntersuchungen vor und nach der Geburt, Ultraschallkontrollen. Kostenübernahme für die Entbindung zu Hause, im Spital oder Geburtshaus.

Alternative Heilmethoden

Akkupunktur, TCM, klassische Homöopathie, Anthroposophische Medizin.

Brillengläser & Kontaktlinsen

180 CHF pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr, danach nur bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen.

Schutzimpfungen

Im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung. Keine Reiseschutzimpfungen oder Malariaprophylaxe.

Transportkosten

Kostenübernahme von 50% der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten.max. CHF 500 pro Kalenderjahr für Transportkostenmax. CHF 5’000 pro Kalenderjahr für Rettungskosten

Behandlungen in Deutschland

Gemäß EU/ETFA Regelung. Leistung entsprechend Leistungskatalog deutscher Aushilfskasse und deutschem Sozialgesetz.

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FAQ

Häufige Fragen zur
Krankenversicherung für Grenzgänger

Brauche ich als Grenzgänger eine Krankenversicherung?

Ja, für deutsche Grenzgänger in der Schweiz besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Schweiz (KVG). Als Grenzgänger/in aus Deutschland können Sie jedoch von dem sogenannten Optionsrecht gebrauch machen.

Welche Faktoren spielen bei der Grenzgänger Krankenversicherung eine Rolle?

Ihre Erwerbssituation, Ihre familiäre Situation, Ihre bisherige Krankenversicherung, Ihr Gesundheitszustand und natürlich auch Ihre Wünsche hinsichtlich Leistung und Beitrag sind bei der Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung ausschlaggebend.

Wo muss sich ein Grenzgänger krankenversichern?

Deutsche Grenzgänger in der Schweiz müssen sich grundsätzlich in der Schweiz versichern. Bei deutschem Wohnsitz besteht jedoch auch das sogenannte Optionsrecht, somit kann man sich unter Umständen auch in Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Welche Leistungen umfasst eine Krankenversicherung für Grenzgänger?

Je nach gewähltem Modell kann ambulante und stationäre Behandlung in beiden Ländern, für Deutschland auch Zahnbehandlung und Zahnersatz versichert werden – es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Zusatzversicherung.

Welche Krankenversicherung ist die beste für Grenzgänger in der Schweiz?

In vielen Fällen ist die Pflichtversicherung KVG (E106) über eine Schweizer Krankenkasse und deutsche Aushilfskasse die beste Wahl für Grenzgänger in der Schweiz. Dazu Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Zusatzversicherungen – es kommt jedoch immer auf Ihre individuelle Situation an!

Was kostet die Grenzgänger Krankenversicherung?

Volljährige Grenzgänger/innen können in der Regel schon ab ca. 180 EUR versichert werden. Je nach Alter und gewünschtem Leistungsumfang sind auch deutlich höhere Beiträge für die Grenzgänger Krankenversicherung möglich.

Wie hoch ist der Selbstbehalt für Grenzgänger?

Der Selbsbehalt für Grenzgänger in der Schweiz hängt stark vom gewählten Modell ab. Bei der Pflichtversicherung KVG (E106) meist bis zu 1.000 CHF für die Schweiz, in Deutschland gilt dann kein genereller Selbstbehalt.

Kann ein Grenzgänger in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückkehren?

Wer als Grenzgänger/in gemäß KVG (E106) pflichtversichert war, kehrt nach Ende der Tätigkeit in der Schweiz in eine gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands zurück, z.B. bei Stellen- oder Rentenantritt oder Arbeitslosigkeit in Deutschland.

Was passiert mit der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Bei Arbeitslosigkeit als Grenzgänger in der Schweiz tritt in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein, die Pflichtversicherung KVG (E106) in der Schweiz wird dann beendet.

Kann sich ein Grenzgänger von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Ja, Grenzgänger/innen aus Deutschland können sich in der Regel unter Ausübung des Optionsrechts innert drei Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz zugunsten einer Krankenversicherung in Deutschland von der Versicherungspflicht der Schweiz befreien lassen.

Kann man die Grenzgänger Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Grenzgänger-Krankenversicherung (z.B. Pflichtversicherung KVG) kann steuerlich geltend gemacht werden.

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