Bewilligungen für Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgängerbewilligung Schweiz

Wer als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz arbeiten möchte, braucht eine Bewilligung. Die Schweiz bietet verschiedene Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen an, die je nach Art der Tätigkeit und Aufenthaltsdauer variieren.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Bewilligungen für Grenzgänger und Aufenthalter, den Voraussetzungen und dem Antragsprozess, damit Sie Ihren Arbeitsweg in die Schweiz unkompliziert und rechtlich abgesichert gestalten können.

Wer darf in der Schweiz arbeiten?

In der Schweiz dürfen grundsätzlich alle Personen arbeiten, die eine gültige Arbeitsbewilligung haben. Wer in der Schweiz arbeiten darf, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Nationalität, der Aufenthaltsstatus und der Zweck des Aufenthalts.

Schweizer Staatsbürger

Schweizer Staatsbürger dürfen selbstverständlich uneingeschränkt in der Schweiz arbeiten, ohne eine gesonderte Bewilligung zu benötigen.

Bürger der EU/EFTA-Staaten

Bürger der 30 EU- und EFTA-Staaten (inkl. Deutschland) profitieren von der Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass sie in der Schweiz ohne größere Hindernisse arbeiten dürfen. Bis zu drei Monate können EU/EFTA-Bürger in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten. Sie müssen sich lediglich online anmelden. Für eine längere Arbeitstätigkeit benötigen sie eine Arbeits- oder Grenzgängerbewilligung (z. B. Bewilligung G für Grenzgänger oder Bewilligung B für Aufenthalter).

Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)

Bürger von Drittstaaten (Nicht-EU/EFTA-Staaten) unterliegen strengeren Regelungen und dürfen nur dann in der Schweiz arbeiten, wenn sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. In der Regel werden nur qualifizierte Fachkräfte, Führungskräfte und Spezialisten aus Drittstaaten zugelassen, da die Anzahl der verfügbaren Arbeitsbewilligungen begrenzt ist. Zusätzlich muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein anderer geeigneter Bewerber aus der Schweiz oder der EU/EFTA zur Verfügung steht.

Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung)

Die Bewilligung G, auch als Grenzgängerbewilligung bekannt, richtet sich an Personen, die in einem Nachbarland der Schweiz, wie beispielsweise Deutschland, leben und in der Schweiz arbeiten möchten.

Voraussetzungen

Um die Grenzgängerbewilligung G zu erhalten, müssen Antragsteller in einem Nachbarland der Schweiz wohnen und einen Arbeitsvertrag für eine Arbeit in der Schweiz haben. Der Arbeitsvertrag muss dazu entweder unbefristet, mindestens aber ein Jahr gültig sein. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Grenzgängerbewilligung ist, dass der Grenzgänger mindestens einmal pro Woche an den Wohnsitz im Heimatland zurückkehrt. 

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Gültigkeit

Die Bewilligung G wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet oder auf mehr als ein Jahr befristet ist. Bei befristeten Verträgen, die kürzer als ein Jahr sind, wird die Bewilligung nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erteilt.

Antrag

Der Antrag auf eine Grenzgängerbewilligung G muss vom Schweizer Arbeitgeber oder vom Grenzgänger selbst bei den zuständigen kantonalen Behörden eingereicht werden. Dabei sind der Arbeitsvertrag und der Nachweis des Wohnsitzes im Heimatland erforderlich. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kanton. 

Besonderheiten

Grenzgänger unterliegen den steuerlichen Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland. Dieses regelt, dass Grenzgänger ihr Einkommen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland versteuern müssen, wobei die Steuerlast in der Regel aufgeteilt wird. Mehr zum Thema finden Sie hier: Grenzgänger Steuern

Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)

Drittstaatsangehörige, also Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, müssen strengere Anforderungen erfüllen, um eine Grenzgängerbewilligung für die Arbeit in der Schweiz zu erhalten.

Voraussetzungen

Drittstaatsangehörige müssen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweisen und seit mindestens 6 Monaten in der Grenzzone zur Schweiz wohnhaft sein. Dabei entscheidet jeder Kanton selbst, welche Gebiete in Deutschland zur jeweils gültigen Grenzzone gehören (Informationen zu den jeweiligen Grenzzonen finden Sie auf den Webseiten der Kantone).

Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige über einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber verfügen, der nachweist, dass für die jeweilige Position keine geeigneten Bewerber aus der Schweiz oder der EU/EFTA verfügbar sind.

Gültigkeit

Die Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige wird vorerst mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt und kann anschließend verlängert werden. Die ausgestellte Grenzgängerbewilligung ist nur für die entsprechende Grenzzone des Kantons gültig.

Ein Stellenwechsel oder ein Wechsel des Kantons erfordert eine neue Bewilligung.

Antrag

Der Antrag auf diese Grenzgängerbewilligung muss durch den Arbeitgeber bei den kantonalen Migrationsbehörden eingereicht werden. Der Antragsteller muss neben dem Arbeitsvertrag auch die Wohnsitzbescheinigung im Heimatland und den Nachweis der beruflichen Qualifikation vorlegen. Der Arbeitgeber muss zudem belegen, dass es keinen geeigneten Bewerber aus der Schweiz oder der EU/EFTA gibt.

Besonderheiten

Drittstaatsangehörige unterliegen strikteren Kontingentregelungen, da die Schweiz die Anzahl der Grenzgänger aus Nicht-EU/EFTA-Ländern begrenzt. Zudem gelten sie hinsichtlich der steuerlichen Bestimmungen den Regelungen ihres Heimatlandes sowie den schweizerischen Gesetzen, was oft individuelle Vereinbarungen zur Besteuerung erfordert.

HINWEIS

Die Grenzgängerbewilligung kann ausschließlich durch Ihren Arbeitgeber beantragt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vom Grenzgängerdienst.de keine Unterstützung oder Beratung für den Antrag der Bewilligung anbieten können.

Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung)

Die Bewilligung B richtet sich an Personen, die für längere Zeit in der Schweiz leben und arbeiten möchten. 

Voraussetzungen

Die Aufenthaltsbewilligung setzt in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten voraus. EU/EFTA-Bürger erhalten diese Bewilligung relativ unkompliziert, während Drittstaatsangehörige strengere Voraussetzungen erfüllen müssen, einschließlich eines Nachweises über berufliche Qualifikationen und dass keine geeigneten Arbeitskräfte aus der Schweiz oder der EU/EFTA verfügbar sind. Zudem müssen Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.

Gültigkeit

Die Aufenthaltsbewilligung B wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf kann sie, bei weiterem Arbeitsverhältnis und Erfüllung der Voraussetzungen, um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Antrag

Der Antrag auf die Bewilligung B muss bei den zuständigen kantonalen Migrationsbehörden gestellt werden. Neben dem Arbeitsvertrag müssen auch weitere Dokumente wie der Nachweis der finanziellen Mittel und eine gültige Krankenversicherung vorgelegt werden. Für Drittstaatsangehörige gelten strengere Regeln, da der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine geeigneten Bewerber aus der Schweiz oder der EU/EFTA verfügbar sind.

Besonderheiten

Personen mit einer Bewilligung B haben ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz, sind aber im Vergleich zu Inhabern der Niederlassungsbewilligung C weniger stark integriert. Sie müssen sich weiterhin regelmäßig bei den Behörden melden und die Bewilligung verlängern. Für EU/EFTA-Bürger ist die Verlängerung in der Regel unproblematisch, während Drittstaatsangehörige strengeren Kontrollen unterliegen. Hinsichtlich der Steuerpflicht sind die Inhaber der Bewilligung B in der Schweiz steuerpflichtig, müssen jedoch auch die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens ihres Heimatlandes beachten.

Häufige Fragen zur Grenzgängerbewilligung

Wer benötigt eine Grenzgängerbewilligung G?

Jeder, der in einem Nachbarland der Schweiz wohnt (z.B. Deutschland) und in der Schweiz arbeitet, benötigt eine Grenzgängerbewilligung G.

Wie lange ist die Grenzgängerbewilligung gültig?

Die Bewilligung ist in der Regel für fünf Jahre gültig, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet oder für mehr als ein Jahr abgeschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Bewilligung für die Dauer des Vertrags ausgestellt.

Muss ich jeden Tag nach Deutschland zurückkehren?

Nein, es reicht aus, wenn Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren.

Kann ich als Grenzgänger meinen Arbeitsplatz in der Schweiz wechseln?

Ja, ein Arbeitsplatzwechsel ist möglich, aber Sie müssen die zuständigen kantonalen Behörden über den neuen Arbeitgeber informieren, damit Ihre Bewilligung angepasst wird.

Was passiert bei einem Jobverlust oder einer längeren Krankheit?

Bei einem Jobverlust oder längerer Krankheit müssen Sie die kantonalen Behörden informieren. In manchen Fällen kann die Bewilligung für eine Übergangszeit aufrechterhalten werden, jedoch sind die genauen Regelungen kantonal unterschiedlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Grenzgängerbewilligung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kanton und liegt in der Regel zwischen zwei und acht Wochen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen.

Kann ich als Grenzgänger in der Schweiz auch mehrere Jobs haben?

Ja, es ist möglich, mehrere Jobs in der Schweiz zu haben. Wichtig ist, dass alle Arbeitsverhältnisse bei den Behörden gemeldet werden, damit sie in der Bewilligung berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzung der Rückkehrpflicht nicht erfülle?

Wenn Sie nicht regelmäßig an Ihren Wohnsitz zurückkehren, kann Ihre Grenzgängerbewilligung entzogen werden, da eine der zentralen Voraussetzungen nicht erfüllt ist. In diesem Fall müssen Sie eine andere Aufenthaltsbewilligung beantragen, um weiterhin in der Schweiz arbeiten zu dürfen.

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Florian Reinhardt, Grenzgänger Berater in Lörrach

zuletzt aktualisiert am 18.01.2025 von Florian Reinhardt

Florian Reinhardt ist Ihr Grenzgängerberater und Versicherungsexperte in Lörrach. Mit jahrelanger Erfahrung betreut und berät er neue und alte Grenzgänger:innen im Dreiländereck.

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