Grenzgänger in der Schweiz

Besteuerung von Grenzgängern in der Schweiz

Deutsche Abgaben

Das Doppelbesteuerungsabkommen

Für den klassischen Grenzgänger (tägliche Rückkehr vom Schweizer Arbeitsort an den deutschen Wohnort) besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Einkommenssteuer ist vollständig im Wohnland, also Deutschland, zu entrichten. Dazu wird ein Formular zur Erfassung der steuerlichen Situation vom Finanzamt ausgehändigt, in dem beispielsweise Angaben zu den Einkünften, Fahrtwegen oder der Sozialversicherung gemacht werden.

Außerdem erhält man als Grenzgänger die sog. Ansässigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung: eine Ausfertigung dient dem Finanzamt und wird an die kantonale Steuerbehörde in der Schweiz weitergegeben; eine wird dem Arbeitgeber ausgehändigt, damit die Quellensteuer vom Lohn abgezogen werden kann und eine Ausfertigung erhält der Grenzgänger für seine Unterlagen.

Schweizer Abgaben

Die Quellensteuer für Grenzgänger

Grenzgänger entrichten zusätzlich eine pauschale Quellensteuer (derzeit 4,5% Stand 2021) auf ihre Einkünfte in der Schweiz – diese werden direkt vom Arbeitgeber abgezogen und entrichtet, und werden auf die deutsche Einkommenssteuer vollständig angerechnet.

Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig – wir arbeiten aber mit spezialisierten Steuerberatern zusammen und geben Ihnen gerne eine Empfehlung.

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FAQ

Häufige Fragen zur
Besteuerung für Grenzgänger

Wo zahlen Grenzgänger in der Schweiz steuern?

Als Grenzgänger in der Schweiz zahlen Sie Ihre Einkommensteuer in Ihrem Wohnsitzland – also Deutschland. Zusätzlich erhebt der Schweizer Staat eine Quellensteuer in Höhe von 4,5%, welche direkt von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen wird.

Warum ist die Ansässigkeitsbescheinigung wichtig?

Arbeitgeber in der Schweiz sind dazu verpflichtet, den tariflich festgelegten Quellsteuersatz direkt vom Brutto-Gehalt abzuziehen. Durch die Ansässigkeitsbescheinigung wird der Quellensteuersatz auf maximal 4,5% verringert. 

Können mir die Grenzgängerdienst.de-Experten bei bei meiner Steuererklärung helfen?

Nein, Grenzgängerdienst.de ist nicht steuerberatend tätig. Anfragen zum Thema Steuern können von uns nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema Steuern für Grenzgänger an eine:n Steuerberater:in. Danke für Ihr Verständnis.

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