Besteuerung von Grenzgängern in der Schweiz
Für den klassischen Grenzgänger (tägliche Rückkehr vom Schweizer Arbeitsort an den deutschen Wohnort) besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Einkommenssteuer ist vollständig im Wohnland, also Deutschland, zu entrichten. Dazu wird ein Formular zur Erfassung der steuerlichen Situation vom Finanzamt ausgehändigt, in dem beispielsweise Angaben zu den Einkünften, Fahrtwegen oder der Sozialversicherung gemacht werden.
Außerdem erhält man als Grenzgänger die sog. Ansässigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung: eine Ausfertigung dient dem Finanzamt und wird an die kantonale Steuerbehörde in der Schweiz weitergegeben; eine wird dem Arbeitgeber ausgehändigt, damit die Quellensteuer vom Lohn abgezogen werden kann und eine Ausfertigung erhält der Grenzgänger für seine Unterlagen.
Die Quellensteuer für Grenzgänger
Grenzgänger entrichten zusätzlich eine pauschale Quellensteuer (derzeit 4,5% Stand 2016) auf ihre Einkünfte in der Schweiz – diese werden direkt vom Arbeitgeber abgezogen und entrichtet, und werden auf die deutsche Einkommenssteuer vollständig angerechnet.
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