Formular E106 für Grenzgänger

Formular E106 Grenzgänger Schweiz

Als Grenzgänger in der Schweiz haben Sie die Wahl, wo Sie sich versichern möchten.

Neben der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben Sie die Option, sich direkt bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern zu lassen.

Hierbei können Sie als Grenzgänger beim Arbeiten in der Schweiz, Wohnen in Deutschland von dem EU/EFTA-System mit dem Formular E106 profitieren.

Lesen Sie in diesem Artikel, was das für Sie bedeutet und welche Vorteile es für Sie bringt.

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Was ist das Formular E106?

Formular E106 für Grenzgänger in der Schweiz

Das Formblatt E106 berechtigt Grenzgänger, die bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert sind, auch in ihrem Wohnland zum Arzt zu gehen und medizinische Leistungen wie über eine gesetzliche Krankenkasse zu nutzen.

Warum brauchen Grenzgänger das Formular E106?

Als Grenzgänger in der Schweiz unterliegen Sie der Schweizer Versicherungspflicht.

Wenn Sie sich zu Ihrer Absicherung für eine Schweizer Krankenversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) entscheiden, ermöglicht Ihnen das Formular E106 weiterhin die gewohnte Nutzung medizinischer Sachleistungen in Deutschland – ganz ohne zusätzliche Kosten.

Welche Vorteile bringt das Formular E106?

Als Versicherter in der Schweiz hätten Sie lediglich Anspruch auf Versicherungsleistungen innerhalb der Schweiz.

Die Schweizer Krankenkasse würde also nur für Behandlungen bei einem Schweizer Arzt oder in einem Schweizer Krankenhaus aufkommen.

Behandlungen im Ausland, also zum Beispiel in Deutschland, wären nicht abgesichert und würden mit zusätzlichen Kosten einher kommen.

Der klare Vorteil mit dem E106 Formular: Sie können Deutsche Ärzte zu Deutschen Konditionen aufsuchen. Die Schweizer Selbstbeteiligung entfällt.

Wie sind die Leistungen geregelt?

Für Behandlungen in Deutschland übernimmt eine Deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Rolle einer Aushilfskasse.

Die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland kann von Ihnen gewählt werden und übernimmt die Kosten Ihrer Behandlungen so als ob Sie ein direktes Mitglied wären.

In der Schweiz sind die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt.

In Deutschland erhalten Sie Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

Besonderheit in der Schweiz: Zahnärztliche Leistungen sind kein Bestandteil des Versicherungsschutzes nach Schweizer KVG.

Wer muss das Formular E106 ausfüllen?

Das Formular E106 (Vordruck) wird bei der Beantragung der Grenzgänger Krankenversicherung von uns gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt.

Der ausgefüllte Vordruck wird dann bei der Schweizer Krankenkasse eingereicht, von der Kasse bestätigt und anschließend an die deutsche Kooperationskasse/Aushilfskasse weitergegeben.

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Florian Reinhardt, Grenzgänger Berater in Lörrach

zuletzt aktualisiert am 03.01.2024 von Florian Reinhardt

Florian Reinhardt ist Ihr Grenzgängerberater und Versicherungsexperte in Lörrach. Mit jahrelanger Erfahrung betreut und berät er neue und alte Grenzgänger:innen im Dreiländereck.

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