Die SWICA Krankenversicherungen
Die Versicherungsgesellschaft SWICA bietet in ihrem Euroline Plus Tarif die obligatorische Grundversicherung nach KVG für Grenzgänger in die Schweiz.
Die SWICA Krankenversicherung bietet Rundumschutz für Grenzgänger, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten.
Die Leistungen der Krankenversicherung erfolgen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung.
Das Formular E106 ermöglicht Ihnen den problemlosen Arztbesuch in Deutschland.
Behandlungen in Deutschland
Die Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz ermöglicht es Ihnen auch Behandlungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Mit Hilfe des Formulars E106 können Sie sich in Deutschland durch eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl absichern lassen. So erhalten Sie eine deutsche Versicherungskarte und können die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems wie gewohnt in Anspruch nehmen.
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Bestimmungen der gewählten gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Behandlungen in der Schweiz
Mit dem Euroline Plus Tarif der SWICA Krankenversicherung für Grenzgänger können Sie sich auch in der Schweiz behandeln lassen. Ihren Arzt oder das Spital dürfen Sie dabei selbst wählen.
Die Leistungen, die von der SWICA Grenzgängerversicherung in der Schweiz erbracht werden sind im KVG geregelt. Eine genaue Auflistung finden Sie im Abschnitt Leistungsübersicht.
Bei Behandlungen in der Schweiz im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zahlen Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% (max. 700 CHF), sowie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF.
Wichtige Informationen für Grenzgänger:innen in die Schweiz
Grenzgänger:innen erhalten in der Schweiz keine Leistungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Zahnersatz. Wir empfehlen Ihnen eine zusätzliche Absicherung durch eine deutsche Zusatzversicherung, um hohe Kosten zu vermeiden.
Zusätzlich gibt es keine Pflegepflichtversicherung nach KVG für Grenzgänger. Im Pflegefall erhalten Sie Leistungshilfe nach dem Sachleistungsprinzip der deutschen Aushilfskasse.
Leistungsübersicht der Grundversicherung nach KVG
Ambulante Behandlungen | Volle Deckung bei zugelassenen Ärzte, Chiropraktiker, Therapeuten und Hebammen. Zusätzlich nach ärztlicher Verordnung bei Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachfrauen und -männern bzw. Organisationen der Krankenpflege zu Hause sowie Ernährungsberatern. |
Medikamente | Gemäß gesetzlicher Arzneimittel- und Spezialitätenliste mit ärztlicher Verordnung. |
Mittel und Gegenstände | Ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen. |
Psychotherapie | Kostenübernahme bei einem zugelassenen Arzt oder bei Delegation an einen nicht ärztlichen Psychologen oder Psychotherapeuten |
Spitalaufenthalt | Volle Deckung für die Allgemeine Abteilung in einem Spital gemäß Spitalliste des Wohnortkantons. Aufenthalt im Mehrbettzimmer, keine freie Arztwahl oder Rooming In. |
Medizinische Rehabilitation | Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes. |
Zahnbehandlungen | Bei Zahnunfall und schweren Erkrankungen des Kausystems. |
Mutterschaft | Kontrolluntersuchungen vor und nach der Geburt, Ultraschallkontrollen. Kostenübernahme für die Entbindung zu Hause, im Spital oder Geburtshaus. |
Alternative Heilmethoden | Akkupunktur, TCM, klassische Homöopathie, Anthroposophische Medizin. |
Brillengläser & Kontaktlinsen | 180 CHF pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr, danach nur bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen. |
Schutzimpfungen | Im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung. Keine Reiseschutzimpfungen oder Malariaprophylaxe. |
Transportkosten | Kostenübernahme von 50% der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten.max. CHF 500 pro Kalenderjahr für Transportkostenmax. CHF 5’000 pro Kalenderjahr für Rettungskosten |
Behandlungen in Deutschland | Gemäß EU/ETFA Regelung. Leistung entsprechend Leistungskatalog deutscher Aushilfskasse und deutschem Sozialgesetz. |
Wie läuft die Beratung ab?
Häufige Fragen
Per Gesetz müssen alle in der Schweiz lebenden Personen über eine Grundversicherung verfügen. Durch das bilaterale Abkommen gehören dazu auch Grenzgänger, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme Ihrer Arbeit in der Schweiz bei einer Krankenkasse anzumelden.
Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten Ihr Optionsrecht bei der zuständigen kantonalen Behörde geltend zu machen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und sollte deshalb genau überlegt sein.
Wenn Ihr Arbeitsverhätnis in der Schweiz endet, unterstehen Sie nicht mehr der Versicherungspflicht in der Schweiz. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsaufnahme in Deutschland müssen Sie sich wieder in Deutschland versichern lassen.
In vielen Fällen ist die Pflichtversicherung KVG (E106) über eine Schweizer Krankenkasse und deutsche Aushilfskasse die beste Wahl für Grenzgänger in der Schweiz. Dazu Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Zusatzversicherungen – es kommt jedoch immer auf Ihre individuelle Situation an!